Kurz vor der Wahl bietet die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein detaillierte Informationen
an, um den Wählerinnen und Wählern eine Abstimmungshilfe für die Volksabstimmungen am 28. Oktober zur Änderung
der Hessischen Verfassung zu geben. Denn bei den
Infoständen anlässlich der Landtagswahl wurden die
Vertreter der ALK mehrfach darauf angesprochen, worum es sich bei diesen Volksabstimmungen handelt.
Diese wichtigen Gesetzesänderungen kommen in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz und sind im
Bewusstsein der Wähler wenig bis gar nicht vorhanden.
Über 15 Gesetze zur Änderung der Hessischen Verfassung können die Wählerinnen und Wähler abstimmen.
Dabei wird auf dem Stimmzettel die Möglichkeit gegeben, den vorgeschlagenen Verfassungsänderungen in
einer „Einheitlichen Abstimmung“ insgesamt zuzustimmen oder sie als Ganzes abzulehnen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, jedem einzelnem Gesetz zur Verfassungsänderung in einer
„Einzelabstimmung“ zuzustimmen oder dieses abzulehnen.
Neben dem aktuellen Wortlaut der einzelnen Verfassungsbestimmungen und dem vom Hessischen Landtag
vorgeschlagenen, neuen Wortlaut gibt die ALK Zusatzinfos, Verweise auf Diskussionspunkte und gleichzeitig
Empfehlungen zu den Punkten, bei denen in der Fraktion Einigkeit herrscht.
Hamburg und Hessen sind beispielsweise die einzigen Bundesländer, in deren Landesverfassungen die
Kinderrechte nicht verankert sind. Nur in Hessen ist die Todesstrafe noch Teil der Verfassung und das
passive Wahlrecht mit 18 noch nicht Gesetz.
Grundsätzlich sieht man auch in der ALK die Gefahr, durch gutgemeinte, aber nicht notwendigerweise
in der Verfassung zu verankernde Bestimmungen, diese aufzublähen. Was in der Verfassung steht, könnte
theoretisch vor dem Verfassungsgericht eingeklagt werden. Ob dies erstrebenswert ist, wird auch innerhalb
der ALK kontrovers diskutiert, ebenso die Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung.
Neben diesem Punkt bestehen in der ALK unterschiedliche Auffassungen zur Aufnahme der Infrastrukturentwicklung
in die Verfassung sowie zu den Änderungen bei der notwendigen Stimmenanzahl für die Durchführung von
Volksentscheiden.
Detailliert zu diesen und allen anderen Punkten kann man sich hier informieren:
ALK_zu_den_Volksabstimmungen_in_Hessen_2018.pdf
(23.10.2018)