ALK begrüßt Bebauungsplan für Altkönigstraße

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat den einstimmigen Beschluss des Stadtparlaments begrüßt für das Gebiet zwischen Altkönigstraße, Fasanengarten und Limburger Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Nach Ansicht des ALK-Vorsitzenden Robert Rohr ist diese Entscheidung um so bemerkenswerter, weil die Mehrheit des Stadtparlaments exakt vor zwei Jahren einen fast gleichlautenden Beschluss noch abgelehnt hatte.

Seinerzeit hatten CDU und FDP Nein zu einem Bebauungsplan gesagt, während ALK und SPD bereits damals den Vorschlag des Magistrats unterstützt hatten. Vor allem der FDP-Fraktionsvorsitzende Otto und der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Schmidt-Fischer hatten damals die Ablehnungsfront angeführt. So hatte Otto die Bedenken geäußert, ein Bebauungsplan könne in die Eigentumsrechte von Bürgern eingreifen. Schmidt-Fischer hatte auf Neubauten mit neuen Firmen und zusätzlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer gesetzt. Wenn sich dort neue Firmen ansiedelten, so seine Argumentation, könne dies für die gewerbliche und finanzielle Entwicklung Königsteins von höchster Bedeutung sein.

Der jetzt erfolgte Meinungsumschwung bei CDU und FDP ist nach Ansicht Rohrs darauf zurückzuführen, dass die sich für das Gebiet jetzt abzeichnenden neuen Bauvorhaben selbst für die beiden Regierungsparteien zu massiv sind.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK hatte schon vor zwei Jahren die Absicht des Magistrats unterstützt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser könne dazu beitragen, die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Rohr wies darauf hin, dass sich in den vergangenen Jahren der Charakter der unteren Altkönigstraße erheblich verändert habe. Die Straße sei früher eine schöne Wohnstraße gewesen. Diesen Charakter habe sie gerade im unteren Teil eingebüßt.

Jetzt gelte es, einer weiteren Ausbreitung dieser Entwicklung auf die in Richtung Fasanengarten gelegenen Flächen Einhalt zu gebieten. Niemand habe etwas gegen eine maßvolle und behutsame Ausweitung der Bebauung und gegen neue Gebäude. Die Grundstücke dürften aber nicht derart zugebaut werden, dass sich der Charakter des Gebiets zu seinem Nachteil verändere.

Im Hinblick auf die von der FDP angesprochenen Eigentumsrechte von Bürgern sagte Rohr, es gebe nicht nur die Rechte von Bürgern, die neu bauen wollten sondern auch die gewachsenen moralischen Rechte von Bürgern, die dort bereits seit langer Zeit wohnten oder sich dort im Vertrauen auf bestehende Strukturen und den Charakter eines Gebiets angesiedelt hätten. Der Wohnwert der Grundstücke alteingesessener Königsteiner dürfe nicht durch eine nachträgliche Maximalbebauung in der Nachbarschaft beeinträchtigt werden. Dies sei ein Problem, so der ALK-Vorsitzende, das für viele Gebiete Königsteins bestehe. (17.8.2004)

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