ALK fordert Ausschreibung für städtische Grundstücke

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat gefordert, sämtliche städtischen Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, vorher öffentlich auszuschreiben. Dies gelte auch für das ehemalige Minigolfgelände an der Klosterstraße, erklärte der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter.

Sollte, wie von einigen der Investoren beabsichtigt, auch das Grundstück des Jugendhauses überbaut werden, so müsse selbstverständlich auch dieses Grundstück zuvor öffentlich zum Kauf angeboten werden. Die ALK rede damit nicht einem Verkauf dieser Grundstücke das Wort, betonte Malter. Es müsse aber auch in diesem Fall der korrekte Ablauf der Dinge sicher gestellt werden. Dazu gehöre die öffentliche Ausschreibung.

Malter erinnerte an eine entsprechende Zusage des früheren Bürgermeisters Huke am 26. November 1998 vor der Stadtverordnetenversammlung. Seinerzeit hatte dieser für den Magistrat versprochen, dass künftig alle städtischen Grundstücke, die auf dem freien Markt veräußert werden sollen, zunächst öffentlich ausgeschrieben werden. Diese Zusage will die unabhängige Wählergemeinschaft ALK jetzt durch einen formellen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unterstreichen.

Malter erinnerte an den Anlass der seinerzeitigen Ankündigung des Bürgermeisters: Damals habe ein städtisches Grundstück in Falkenstein ohne öffentliche Ausschreibung verkauft werden sollen. Dies habe ein Antrag der ALK im Stadtparlament verhindert. Die durch den erfolgreichen ALK-Antrag erzwungene öffentliche Ausschreibung habe der Stadt Königstein dann rund 100.000 Mark mehr in die Stadtkasse gebracht. Diese Erfahrung, so Malter, habe gelehrt, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung häufig ein erheblich besseres Ergebnis für die Stadt erzielt werden könne, als wenn die Kaufinteressenten vom Bürgermeister handverlesen seien.

Selbstverständlich wisse die ALK, dass eine Ausschreibung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, betonte Malter. Für diese Erkenntnis hätte die Stadt nicht, wie jüngst geschehen, einen "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" beauftragen (und bezahlen) müssen. Es gehe aber um die Verlässlichkeit von Aussagen des Königsteiner Magistrats. Wenn ein Bürgermeister für den Magistrat der Stadt die Zusage gebe, dass städtische Grundstücke vor einem Verkauf ausgeschrieben würden, so müsse man sich auf eine solche Zusage auch verlassen können.

Im Zusammenhang mit dem ehemaligen Minigolfgelände will die unabhängige Wählergemeinschaft ALK vom Magistrat auch wissen, wer die Investoren für das ehemalige Minigolfgelände wie ausgewählt hat. In einer parlamentarischen Anfrage vom 9. Juni möchte die ALK auch Auskunft darüber haben, welche Kriterien den einzelnen Investoren von wem genannt wurden und ob den verschiedenen Investoren unterschiedliche Kriterien mitgeteilt wurden. Er habe bei der Präsentation der Entwürfe den Eindruck gewonnen, so Malter, dass die Investoren teilweise von unterschiedlichen Vorgaben und Grundlagen ausgegangen seien. Dies sei insbesondere bei der Verwertung des angrenzenden Jugendhausgeländes und bei einer Einbeziehung von Teilen der Konrad-Adenauer-Anlage für Parkplätze deutlich geworden. Malter äußerte die Erwartung, dass Magistrat und Verwaltung über eine schriftliche Auflistung der Anforderungen an die Investoren verfügen. Er verlangte, diese Liste den Stadtverordneten zur Kenntnis zu geben. (21.6.2004)

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