ALK bedauert Entscheidung zur B-8-Klage

Mit Unverständnis hat die unabhängige Wählergemeinschaft ALK auf die Ab­lehnung ihres Antrags zur Erstattung der B-8-Planungskosten reagiert. Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD habe es der Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt, vorsorglich eine Klage gegen das Land Hessen zu beschließen, falls es keine außergerichtliche Einigung gebe oder das Land nicht auf die Verjährung der Forderung verzichte, berichtete der ALK-Stadtverordnete Berthold Malter.

Eile sei aber geboten, da am 31. Dezember die Verjährungsfrist ende und die Städte Königstein und Kelkheim dann auf ihre für das Land Hessen vorgelegten Planungs­kosten in Höhe von insgesamt 680.000 Euro verzichten müssten. Der Beschluss für eine derartige Klage müsse rechtzeitig von der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden, die in diesem Jahr nur noch am 15. November und am 13. Dezember tage.

Eigentlich sei die Forderung nach Rückerstattung unstreitig

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) könne die Haltung der Mehrheitsfraktionen nicht nachvollziehen. Eigentlich sei die Forderung nach Rückerstattung unstreitig, da Königstein das Ende des B-8-Planungsverfahrens nicht zu verantworten habe. Die Entscheidung des Regierungspräsidenten Darmstadt gegen die B 8 habe dem zwischen dem Land und den Städten abgeschlossenen Vertrag die Geschäftsgrundlage entzogen, erinnerte Malter. Dies werde auch durch das von der Stadt Königstein in Auftrag gegebene Gutachten des Rechtsanwalts Dieter Schlempp eindeutig belegt, der früher Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetags war.

Nicht nachvollziehbar sei, dass Königstein einen Sonderweg gehen wolle

Nicht nachvollziehbar sei auch, dass Königstein jetzt einen Sonderweg gehen wolle, schließlich habe die Nachbarstadt Kelkheim schon vor Wochen beschlossen, erforderlichenfalls gegen das Land zu klagen. Die ALK hatte diesen Kelkheimer Beschluss, der auf einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, UKW und FDP zurückging, wörtlich übernommen und den anderen Königsteiner Fraktionen angeboten, daraus ebenfalls einen gemeinsamen Antrag zu machen. Malter sagte, er fühle sich angesichts der HFA-Entscheidung an jene Zeiten im Königsteiner Stadtparlament erinnert, als Anträge der zweitstärksten Parlamentsfraktion offenbar nur deshalb abgelehnt wurden, weil sie von der ALK stammten.

Malter wies die Ansicht der Mehrheitsfraktionen zurück, die Gespräche mit dem Land könnten durch einen Klagebeschluss negativ beeinflusst werden. Bei Lektüre des Gutachtens müssten die zuständigen Beamten des Landes erkennen, dass die Forderungen der Städte Königstein und Kelkheim berechtigt seien. Nur dann könne es zu spät sein, da die Forderungen dann bereits verjährt sein könnten. Dann werde der klammen Königsteiner Stadtkasse ein gutes Klima im Verhältnis mit der Landesregierung nichts nutzen.

Ohne die ALK-Fraktionsvorsitzende hätte es kein Gutachten gegeben

Das Land habe bislang bedauerlicherweise die finanziellen Forderungen der Städte Königstein und Kelkheim zurückgewiesen. Ohne die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter, die dieses Thema in den vergangenen beiden Jahren immer wieder angesprochen habe, hätte es kein Gutachten und auch nicht die Chance auf Rückerstattung der vorgelegten Planungskosten in Höhe von 680.000 Euro gegeben, erinnerte Malter. (12.11.2012)

Nachtrag vom 15.11.2012: Vorerst keine Mehrheit für B 8-Klage

CDU, FDP und SPD haben auch in der Stadtverordnetenversammlung den Antrag der ALK abgelehnt, vorsorglich einen Beschluss für eine Klage gegen das Land Hessen zu fassen, falls dieses die für die Planungskosten der B 8 von Königstein und Kelkheim vorgestreckten 680.000 Euro nicht erstattet, bzw. einer Aufhebung der zum Jahresende drohenden Verjährung nicht zustimmen sollte.


Rede des ALK-Stadtverordneten Robert Rohr
am 15. November 2012 vor dem Stadtparlament

Die B 8 ist Geschichte – Und das ist gut so.

Dass sie Geschichte ist, hat nicht an der Stadt Königstein gelegen. Die hat fleißig für das Land geplant. Und dabei 680.000 Euro für das Land ausgegeben, gemeinsam mit Kelkheim. Und dann kam der Regierungspräsident Darmstadt und machte einen Strich durch die Rechnung und gleichzeitig durch den Vertrag, den Königstein und Kelkheim mit dem Land Hessen abgeschlossen hatten. Der RP ist eine Behörde des Landes.

Und auch die Regionalversammlung hat die neue B 8 aus ökologischen Gründen einstimmig abgelehnt und damit beerdigt. Damit wurde dem Vertrag die Grundlage entzogen. Das war Ende 2009. Und wenn Königstein nicht aufpasst und sich sputet, ist die Forderung nach Rückzahlung der Planungskosten verjährt. Dann wären nicht nur die Straße und die Hoffnung weg, sondern auch noch die vorgestreckten 680.000 Euro. Nicht zu reden von den zehntausenden Euro, die Königstein an Personalkosten schon in den Wind geschrieben hat.

Das Land hat bislang die Rückzahlung freundlich aber bestimmt abgelehnt, obwohl dem alten Vertrag die Grundlage entzogen wurde. Das bestätigt auch das Gutachten von Rechtsanwalt Dieter Schlempp. Und der ist nicht irgendwer. Der frühere geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetags empfiehlt uns auch, vorsorglich eine Klage zu beschließen, falls das Land nicht offiziell auf die Verjährung verzichtet.

Mit dem Klagebeschluss auf Vorrat – wollen wir dem Bürgermeister bei seinen Verhandlungen mit Wiesbaden den Rücken stärken. Mit Charme allein kann man beim Verkehrsministerium keinen Blumentopf gewinnen.

Dank an Hedwig Schlachter und ihre Hartnäckigkeit, ohne sie könnten wir jetzt gar nichts fordern sondern müssten das Geld abschreiben. Sogar die Kelkheimer Grünen hatten bereits die Flinte ins Korn geworfen. Apropos Kelkheim – erst hatten sie die Hoffnung aufgegeben und dann beschließen sie die Klage schneller als wir. Und zwar einstimmig auf Antrag aller vier dortigen Fraktionen. So ein gemeinsamer Antrag ist in Kelkheim etwas Besonderes, das kommt dort sonst nur alle Jubeljahre vor. Und diesen Kelkheimer Text hat die ALK wortwörtlich übernommen und stellt diesen heute hier zur Abstimmung. Dank auch an BM Helm für offene Ohren in Hinsicht auf die Rückforderung und seine Aktivitären.

Eine Bürgerin hat im Anschluss an die HFA-Entscheidung folgende Mail an die ALK geschrieben:

Besonders im Hinblick auf die Weigerung im HFA zumindest eine Klagefrist-Verlängerung in Sachen B-8-Planungskosten-Rückerstattung einzureichen kann jeder Bürger nur erstaunt sein.

Natürlich wäre es vorzuziehen, wenn eine Einigung außergerichtlich zu erreichen wäre und dies in gutem Einvernehmen mit dem Land! Aber würde tatsächlich der Antrag auf Klagefrist-Verlängerung die Verhandlungen torpedieren?

Heißt das nicht, uns wird suggeriert, das Land entscheidet nach Wohl- bzw. Stillverhalten und nicht nach Rechtslage? Unsere gewählten Parlamentarier jedenfalls haben fristgemäß Vorsorge zu treffen und Königsteins Interessen zu wahren. Die Verhandlungen unseres Bürgermeisters können jedenfalls dadurch keinen Schaden nehmen. Den Landesvertretern ist sehr klar, dass die Stadtvertreter im Sinne ihrer Bürger handeln müssen!

Viel Erfolg wünsche ich der ALK und bleiben Sie stark!


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