ALK unterstützt B-8-Klage gegen Land

„Na bitte, geht doch“. Mit diesen Worten kommentierte die ALK-Fraktions­vorsitzende Dr. Hedwig Schlachter das Ergebnis eines Gutachtens, nach dem das Land Hessen die für die gescheiterte B 8 vorgelegten Planungskosten erstatten muss. Dabei geht es um den Betrag von 680.000 Euro, den die Städte Königstein und Kelkheim vorgestreckt hatten.

Das Gutachten hatte der Rechtsanwalt Dieter Schlempp, der früher Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetags war, im Auftrag der Stadt Königstein erstellt und im Oktober vorgelegt.

Gutachten bestätigt voll und ganz die Position der ALK

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hatte wiederholt verlangt, die den beiden Städten entstandenen Kosten beim Land Hessen einzuklagen. Für diese Forderung war die unabhängige Wählergemeinschaft teils verlacht, teils kritisiert worden, erinnerte Schlachter. Die ALK habe aber nicht locker gelassen und auch angesichts der drohenden Verjährung immer wieder auf Aktivitäten der Stadt gedrängt. Das Gutachten bestätige nun voll und ganz die Position der unabhängigen Wählergemeinschaft, freute sich die Fraktionsvorsitzende. „Es kann nicht sein, dass die beiden Kleinstädte auf den Kosten von rund 680.000 Euro sitzen bleiben, während sich das eigentlich für den Straßenbau zuständige Land aus der Verantwortung stehlen wolle.“

Am 31. Dezember 2012 endende Verjährungsfrist

Im Hinblick auf die am 31. Dezember 2012 endende Verjährungsfrist empfahl der Gutachter, mit dem Land die Aufhebung der Verjährungsfrist zu vereinbaren oder rechtzeitig vor Jahresende eine Klage gegen das Land einzureichen. Schlachter kündigte an, dass die zweitstärkste Fraktion des Königsteiner Stadtparlaments erforderlichenfalls eine Klage gegen das Land unterstützen werde. Ein entsprechender Klagebeschluss müsste auf einer der für dieses Jahr geplanten Sitzungen des Stadtparlaments (15. November oder 13. Dezember) abgestimmt werden.

ALK-Antragstext wortwörtlich von Kelkheim übernommen

Dazu hat die ALK einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses steht. Dieser lautet „Für den Fall, dass das Land Hessen einer außergerichtlichen Einigung über die Erstattung der Planungskosten der B 8 nicht zustimmt und nicht bis zu dem gesetzten Termin (15. Dezember 2012) den Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt, wird der Magistrat beauftragt, Klage gegen das Land Hessen auf Erstattung der Kosten für die Planung des 3. Bauabschnitts B 8 “Ortsumgehung Königstein und Kelkheim“ zu erheben. Diesen Antragstext hat die ALK wortwörtlich von Kelkheim übernommen. Dort hat das Stadtparlament bereits den von allen fünf Fraktionen eingebrachten Antrag beschlossen. Schlachter bot den Kollegen der anderen Fraktionen an, auch in Königstein einen gemeinsamen Antrag zu stellen.

Im Entwurf des Haushaltsplans für das kommende Jahr sind 10.000 Euro für „Klagekosten gegen das Land Hessen auf Erstattung Planungskosten B 8“ eingesetzt. Schlachter fragte, ob sich die Stadt Kelkheim an den Kosten des von Königstein in Auftrag gegebenen Gutachtens beteiligen werde.

Beteiligten sei klar gewesen, dass die beiden Kleinstädte nur vorfinanzieren

Bei seiner Zahlungsverweigerung hatte sich das Land auf 1999 und 2000 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarungen berufen, die es mit den beiden Städten abgeschlossen hatte. Darin wurde seinerzeit fixiert, dass die von Königstein und Kelkheim „vorfinanzierten Planungskosten“ bis maximal zwei Millionen DM zu 50 Prozent nach „Bestandskraft des Planfeststellungsverfahrens“ und der Rest nach Abschluss des B-8-Baus vom Land zurückerstattet würden. Obwohl der Regierungspräsident Darmstadt im Oktober 2009 und die Regionalversammlung im Dezember 2009 einstimmig die Planung der neuen B 8 stoppten und endgültig einstellten, hatte sich das Land „juristisch haarspalterisch auf die Buchstaben der Vereinbarung berufen und gleichzeitig deren Geist ignoriert“, erinnerte Schlachter. Es sei seinerzeit aber allen Beteiligten klar gewesen, dass die beiden Kleinstädte die Kosten nur vorfinanzieren würden und das Land diese irgendwann erstatte.

Dem Vertrag ist die Geschäftsgrundlage entzogen worden

Der Gutachter spricht von einer „missverständlichen Regelung“, es habe sich aber eindeutig um eine „Vorfinanzierung“ der Planungskosten gehandelt. „Es kommt darauf an, was die Vertragsparteien wirklich gewollt haben“, schreibt Schlempp. Es sei unbestreitbar festzustellen, dass die Vertragsparteien Land Hessen und die Städte Königstein und Kelkheim nicht bedacht hätten, dass es nicht zu einem Planfeststellungsbeschluss und nicht zu einem Bau der neuen B 8 kommen könne. Die Beteiligten hätten sich seinerzeit überhaupt nicht vorstellen können, dass der Regierungspräsident Darmstadt im Jahr 2009 die Fortsetzung der Planungen wegen der umweltschädlichen Auswirkungen der neuen B8 stoppen würde, so Schlachter. Damit sei dem Vertrag mit dem Land Hessen die Geschäftsgrundlage entzogen worden und das Land sei somit zur Erstattung der nutzlos aufgewandten Kosten verpflichtet, hatte die ökologische Wählergemeinschaft ALK immer wieder argumentiert. Die ALK hatte von Anfang an kritisiert, dass für zwei Kleinstädte die Planung einer Bundesstraße ein paar Schuhnummern zu groß sei. (04.11.2012)

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