ALK will B-8-Planungskosten einklagen

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat den Magistrat der Stadt Königstein aufgefordert, die von den Städten Königstein und Kelkheim für die Planung der B 8 aufgewendeten Kosten vom Land Hessen einzuklagen. Es könne nicht sein, dass die beiden Kleinstädte auf den Kosten von knapp 700.000 Euro sitzen blieben, während das eigentlich für den Straßenbau zuständige Land sich aus der Verantwortung stehle, kritisierte die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter.

Für die langjährige Planung der umstrittenen Bundesstraße 8 zwischen Kelkheim-Hornau und dem Eselsheck hatten die Nachbarstädte Königstein und Kelkheim laut Auskunft von 1. Stadtrat Walter Krimmel (CDU) in der jüngsten Stadtverordneten­versammlung exakt 680.266,58 Euro ausgegeben. „Dieses Geld ist in den Sand gesetzt, das hätte für sinnvolle Dinge verwendet werden können“, meinte die Fraktionsvorsitzende. Das Geld wurde beispielsweise für Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber auch für die Bewirtung beim Erörterungstermin ausgegeben. Hinzu kämen natürlich noch die nicht unerheblichen aber bislang nicht bezifferten Personalkosten in den beteiligten Stadtverwaltungen.

Bei seiner Zahlungsverweigerung beruft sich das Land auf eine im November 1999 abgeschlossene und im Dezember 2000 ergänzte Verwaltungsvereinbarung, die es mit den beiden Städten abgeschlossen hatte. Darin wurde seinerzeit fixiert, dass die von den Königstein und Kelkheim „vorfinanzierten Planungskosten“ bis maximal zwei Millionen DM zu 50 Prozent nach „Bestandskraft des Planfeststellungsverfahrens“ und der Rest nach Abschluss des B-8-Baus vom Land zurückerstattet würden. Nachdem im Dezember 2009 die Regionalversammlung einstimmig die Planung der neuen B 8 stoppte und endgültig einstellte, berufe sich das Land juristisch haarspalterisch auf die Buchstaben der Vereinbarung und ignoriere gleichzeitig deren Geist, sagte Schlachter.

Königstein und Kelkheim haben nur „vorfinanziert“

Es sei seinerzeit allen Beteiligten klar gewesen, dass die beiden Kleinstädte die Kosten nur vorfinanzieren würden und das Land irgendwann diese erstatte. Seinerzeit seien alle Vertragspartner davon ausgegangen, dass die neue B8 gebaut würde und dann auch das Geld an die Städte zurückfließe. Nachdem die Regionalversammlung mit den Stimmen aller Parteien die B 8 aber beerdigt habe, sei das Land verpflichtet, die Kosten zu erstatten, die Königstein und Kelkheim guten Glaubens für das Land vorgestreckt hatten. Denn schließlich habe der Regierungspräsident Darmstadt die Fortsetzung der Planungen wegen umweltschädlicher Auswirkungen der neuen B 8 beendet. Damit sei dem Vertrag mit dem Land Hessen die Geschäftsgrundlage entzogen worden, und das Land sei somit zur Erstattung der nutzlos aufgewandten Kosten verpflichtet. Falls dies nicht geschehe, müsse sich das Land den Vorwurf gefallen lassen, mit juristischen Kniffen zwei Kleinstadt-Bürgermeister über den Tisch gezogen zu haben.

Da sich das zuständige Landesministerium auf die formaljuristische Position zurückziehe, dass es keinen Planfeststellungsbeschluss und keine neue Straße gebe und deshalb nicht gezahlt wird, bleibe Königstein und Kelkheim nur der Rechtsweg, unterstrich Schlachter. Darüber werden laut Mitteilung Krimmels die beiden beteiligten Städte im Januar sprechen.

Die ALK hatte von Anfang an kritisiert, dass für zwei Kleinstädte die Planung einer Bundesstraße ein paar Schuhnummern zu groß sei. Nun scheine es, dass die Städte auf den Kosten sitzen blieben, da sich das Land Hessen formaljuristisch geschickt abgesichert habe. Für das Land, das in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wegen angeblich fehlender Planungskapazitäten die Planung der B 8 nicht selbst weiter führen wollte, waren die Städte Königstein und Kelkheim eingesprungen. Diese planten, beauftragten und gaben die stattliche Summe von knapp 700.000 Euro für eine in weiten Teilen der Bevölkerung aus ökologischen Gründen stark umstrittene Straße aus, erinnerte Schlachter. In den Stadtverordneten­versammlungen hatten ALK, Grüne und UKW die Verwaltungsvereinbarung abgelehnt.

Für die endgültige Finanzierung ist das Land zuständig

In der Vereinbarung hieß es unter anderem: Das Land Hessen stelle es den Städten Königstein und Kelkheim frei, „eine solche Planung zu betreiben und vorzufinanzieren. Das Land Hessen unterstützt eine solche Planung und wird alles erforderliche tun, um den Planfeststellungsbeschluß zügig herbeizuführen.“ Auch diese Formulierung belege, dass die Städte guten Glaubens in eine Kostenübernahme durch das Land gehandelt hätten, so Schlachter. Das Wort „vorfinanzieren“ drücke eindeutig aus, das es eine endgültige Finanzierung gebe, für die in diesem Fall das Land zuständig sei. (2.1.2012)

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