Wortgefecht um historischen Burgberg

Die Burgruinen von Königstein und Falkenstein sind im Lauf der Jahrzehnte ziemlich zugewachsen. Viele Bürger hätten gerne eine bessere Sicht auf die Königsteiner Wahrzeichen. Hierfür hat die ALK Verständnis, sieht aber auch
die ökologischen Aspekte.

Kupferstich von Merian aus dem Jahr 1646
In den vergangenen Jahrhunderten war die Königsteiner Burg „von allen Seiten gut sichtbar“. Aber so weit will die ALK das Rad nicht zurückdrehen.

In der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung wurde am 17. November 2016 heftig über den Blick auf die Burgruinen debattiert. Auslöser war ein Antrag der FDP. Sie hatte geeignete Maßnahmen beantragt, damit die beiden Ruinen „von allen Seiten wieder gut sichtbar werden, wie dies auch historisch überliefert ist“.

Das ging der ALK aber dann doch zu weit, da werde „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, kritisierte die stärkste Fraktion des Stadtparlaments. Als Kompromiss brachte die ALK den Vorschlag ein, die Verwaltung zu beauftragen, die Grenzen des Bannwaldes um die Königsteiner Burg eindeutig zu bestimmen. Gemeinsam mit Fachleuten für Burg, Denkmalschutz und Geschichte solle ein Konzept für das direkte Umfeld der Burg erstellt werden mit dem Ziel, dieses so zu pflegen, dass eine verbesserte Sichtbarkeit der Burg Königstein von der Stadt aus gegeben ist, ohne den Bannwald anzutasten.

ALK-Prüfantrag abgelehnt

Neben den ALK-Stadtverordneten unterstützte ein Grüner diesen Antrag, die übrigen 22 Abgeordneten von Grünen, FDP, CDU und FDP sagten Nein. Der anschließend abgestimmte FDP-Antrag, Maßnahmen zu prüfen, damit die beiden Ruinen „von allen Seiten wieder gut sichtbar werden, wie dies auch historisch überliefert ist“, wurde mit 22 zu acht Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Die FDP hatte angesichts der Rechtslage die Falkensteiner Burgruine aus ihrem Antrag genommen und diesen zudem in einem Prüfantrag abgewandelt.

Nachfolgend die Ausführungen des ALK-Stadtverordneten Günther Ostermann, der sich zum einen kritisch mit dem Ansinnen der FDP auseinandersetzte und zum anderen auf die Rechtslage und die historische Entwicklung verwies:

Stark geschütztes FFH-Gebiet und Bannwald

„Wir haben etwas zu den Hintergründen recherchiert, was eigentlich von einer Partei zu erwarten wäre, die solch einen grundlegenden Antrag stellt.

Diese Nachforschungen ergaben:

  • Der Burghain Falkenstein, in dessen Mitte die Burgruine steht, ist seit 1974 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und zum FFH-Gebiet erklärt.

  • Der Burghain Königstein wurde 1996 zum Bannwald erklärt.

Zum Thema Naturschutzgebiet muss sicher nicht allzu viel ausgeführt werden, da ist jedem in diesem Hause klar, da kann man keinen Kahlschlag umsetzen.

Teil des Antrages zur Falkensteiner Burg zurückgezogen

Das hat dann auch der Antragsteller im Bau- und Umweltausschuss relativ schnell eingesehen und den Teil des Antrages, der die Falkensteiner Burg betrifft zurückgezogen.

Schwieriger und im allgemeinen Verständnis nicht so klar ist die Bedeutung eines Bannwaldes. Dazu gehört der Burghain westlich der Königsteiner Burg bis fast zum Schwimmbad hin, südlich bis zur Bahnlinie und nördlich der Burg bis in das Woogtal hinein. Dieser besonders geschützte Bannwald hat eine Größe von 15,2 Hektar.

Im Hessischen Waldgesetz heißt es zum Thema Bannwald:

„Bannwald ist wegen seiner besonderen Bedeutung für das Allgemeinwohl in besonderem Maße schützenswert. Die Rodung und Umwandlung von Bannwald in eine andere Nutzungsart ist nur bei Vorliegen überwiegender Gründe des Allgemeinwohls möglich und bedarf einer flächengleichen Ersatzaufforstung.“

Die Sichtbarkeit der Burg ist mit Sicherheit KEIN Grund des Allgemeinwohls, sondern lediglich ein Wunsch, den sicher viele Königsteiner Bürger haben.

Herausragende Bedeutung für Königsteiner und Kurgäste

Die Festlegung des Burghains Königstein als Bannwald nach dem Hessischen Waldgesetz wird wie folgt begründet:

„ … Der Wald hat hier eine herausragende Bedeutung für erholungssuchende Kurgäste und Einwohner der direkt angrenzenden Stadt Königstein.

In den steilen Hanglagen erfüllt der Wald wichtige Bodenschutzfunktionen. Eine intensive Durchwurzelung des stellenweise sehr flachgründigen Oberbodens verbindet diesen fest mit dem Ausgangsgestein. Die Auswirkungen ergiebiger Niederschläge werden gemildert und das Risiko von Erosion und Hangrutschungen wird minimiert.

Das Waldbild wird durch zahlreiche alte Eichen, Buchen, Hainbuchen, Ahorne, Eschen, Linden und Ulmen sowie die Felsenbirne geprägt. Diese Baumartenvielfalt und ein hoher Altholz- bzw. Totholzanteil bedingen, dass dieser Wald einen besonders artenreichen Lebensraum darstellt und daher von hohem ökologischen Wert ist.

Nicht zuletzt stellt der Wald durch seine exponierte, weithin sichtbare Lage ein wichtiges landschaftsprägendes Element im Naturpark „Hochtaunus“ und Landschaftsschutzgebiet „Taunus“ dar. …“

Damit ist schon fast alles gesagt: Der Bannwald kann nicht nach einem historischen Vorbild ratzekahl abgeschlagen werden.

Prägende Bäume erhalten

Immerhin konnte der Antragsteller dazu bewegt werden, den Antrag zu einem Prüfantrag umzuformulieren, um die Möglichkeiten einer besseren Sichtbarkeit auszuloten. Aus unserer Sicht ist es wichtig, die genaue Grenzziehung des Bannwaldes im Bereich der Burg festzustellen, die aus den öffentlich zugänglichen Karten oder aus der Veröffentlichung zur Bannwalderklärung nicht erkennbar ist.

Es könnte sein, dass das nähere Umfeld der Burg nicht Bestandteil des Bannwaldes ist, z.B. innerhalb des Rundwegs entlang von Mauern und Burggraben im Westen. Dies wurde ähnlich bei einer Begehung im Sommer dieses Jahres mit dem Denkmalverein und der Unterstützung eines in Königstein ansässigen Biologie-Professors diskutiert. Außerhalb der Grenzen des Bannwaldes und im näheren Umfeld kann eine Verbesserung der Sichtbarkeit durch die Reduzierung von Bäumen zugleich ein Schutz der Burg vor ungezügelter Sukzession sein, die zu einer Zerstörung der Bausubstanz führt. Dabei müssen jedoch wichtige und prägende Bäume wie einige alte Ulmen unbedingt erhalten bleiben.

Zwar ist die Sichtbarkeit der Burg nicht Bestandteil des zur Zeit in Arbeit befindlichen Gutachtens zur Erhaltung der Burg, dieses beschränkt sich nur auf die Burg selbst, jedoch sollten die Verwaltung und das Stadtparlament dafür sorgen, dass am Ende ein Gesamtbild entsteht, das Natur, Denkmal und Tourismus in Einklang bringt.

Der Verein Terra Incognita hat die Funktion der Festung Königstein in den Kriegen zum Ende des 18. Jahrhunderts als Gefängnis der ersten deutschen Demokraten ins Blickfeld gerückt. Im Frühjahr 2018 sollen zum 225. Jahrestag Veranstaltungen zum Gedenken an die ersten Demokraten stattfinden. Eine gute Idee, wie auch wir finden, jedoch muss sich das Ganze in das bestehende Umfeld entsprechend einfügen.

Die Grenze des Bannwaldes genau bestimmen

Wir bitten den Antragsteller daher, seinen Antrag so umzuformulieren, dass die Verwaltung gebeten wird, die Grenzen des Bannwaldes eindeutig zu bestimmen und gemeinsam mit den Fachleuten für Burg, Denkmalschutz und Geschichte ein Konzept zu erstellen, das direkte Umfeld der Burg so zu pflegen, dass eine verbesserte Sichtbarkeit der Burg von der Stadt aus gegeben ist, ohne jedoch den Bannwald anzutasten.

Noch ein Wort zu der letzten Passage des FDP-Antrages, die Burgruine
"VON ALLEN SEITEN WIEDER SO SICHTBAR ZU MACHEN; WIE DIES AUCH HISTORISCH BELEGT IST".
Wie ausgeführt, ist das in keinem Falle möglich und macht somit den Antrag obsolet.“ (21.11.2016)

Altstadt-/Ostseite der Burg Königstein
im November 2016


Ansicht der Burg Königstein von der Frankfurter Straße im November 2016


Karte des Bannwalds, Staatsanzeiger
Nr. 52/53 im Dezember 1996 S. 4323

"Die Waldfläche liegt westlich der Stadt Königstein und umschließt U-förmig die Hanglagen unterhalb der Burgruine Königstein."

Zur Sichbarmachung der Altstadtseite müsste kein Bannwald angetastet werden



Ansicht von Burg Falkenstein im Taunus, um 1830; Karl Heinrich Rosenkranz
Städtische Galerie im Städelschen Kunstinstitut Frankfurt


Ansicht der Burg Falkenstein
im November 2016
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