Haushalt 2015 nur mit Auflagen genehmigt

Der Hochtaunuskreis hat den Königsteiner Haushalt für 2015 genehmigt. Doch das Schreiben des Landrats ist eher ein "Blauer Brief" für die Stadt, meint die unabhängige Wählergemeinschaft ALK. Zudem ist die Genehmigung an die Einhaltung von zahlreichen Auflagen geknüpft.

Ohne Gegensteuerung erwartet Landrat Ulrich Krebs einen Fehlbetrag der Stadt Königstein für die Jahre von 2009 bis Ende 2016 von insgesamt 14,5 Millionen Euro. Die Fehlbeträge im städtischen Haushalt seit 2009 hat der Landrat akribisch aufgelistet und die von Königstein für das laufende und das kommende Jahr prognostizierten Fehlbeträge hinzuaddiert. Ein Ausgleich des Fehlbedarfs der Jahre 2009 bis 2015 werde durch Rücklagen nicht möglich sein, schrieb der Landrat am 19. März. Schließlich habe die Stadt ihre Rücklagen in früheren Jahren aufgebraucht, so die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter.

Konsolidierungspfad nicht erkennbar

Die Ausführungen der Stadt ließen "den Konsolidierungspfad als solchen nicht erkennen", kritisiert der Hochtaunuskreis als Aufsichtsbehörde weiter. Zudem erschließe sich dem Betrachter nicht, "dass der Ausgleich des Ordentlichen Ergebnisses im Haushaltsjahr 2017 erreicht wird", wie dies vom Land Hessen gefordert wird.

Königstein spart nicht richtig

Deutlich lege der Landrat seine Finger in die offene Wunde, indem er indirekt feststellt, dass Königstein nicht richtig spart, so die Sprecherin der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK). Schließlich würden die für 2015 eingeplanten Mehreinnahmen der Stadt Königstein fast ausschließlich, nämlich zu 99 Prozent, durch Steuern erzielt. Zum Jahreswechsel hatten CDU, FDP und Grüne die Grundsteuer und die Gewerbesteuer drastisch erhöht, ohne zugleich gravierende Einschnitte an anderen Stellen vorzunehmen.

Beitrag von Kur GmbH und HdB Betriebs-GmbH zur Konsolidierung gefordert

Unter dem Hinweis, dass kommunale Gesellschaften kostendeckend betrieben werden müssen, fordert der Landrat einen Beitrag von Kur GmbH und HdB Betriebs-GmbH zur Konsolidierung des städtischen Haushalts. "Die Zuschüsse an die Gesellschaften sind daher zurückzufahren und dürfen keinem Automatismus folgend eingeplant werden", heißt es in dem Schreiben des Hochtaunuskreises klar und deutlich.

Ausgaben 2015 mindestens um 884.000 Euro reduzieren

Im laufenden Jahr müssten die Ausgaben der Stadt mindestens um jene 884.000 Euro reduziert werden, die derzeit noch als Fehlbetrag bis zum Jahresende von der Stadt Königstein eingeplant sind. Dementsprechend dürften nur Ausgaben geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die bei einer strengen Prüfung "dringend erforderlich sind". Dies bedeute im Klartext, dass alle freiwilligen Leistungen der Stadt wie Zuschüsse für die Arbeit der Vereine gefährdet seien, so die zweitstärkste Fraktion des Stadtparlaments.

Investitionen auf Pflichtaufgaben beschränken

Zu den harten Auflagen des Landrats für Königstein gehört die Beschränkung der Kredite für Investitionen auf insgesamt 1.535.000 Euro, verbunden mit der Maßgabe, dass alle Kredite durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Investitionen seien auf Pflichtaufgaben zu beschränken und deren Finanzierung solle "möglichst weitgehend über die Veräußerung von Vermögenswerten" sichergestellt werden. Dies heiße im Klartext, dass die Stadt Grundstücke verkaufen solle, falls sie investieren wolle, resümierte Schlachter.

Kassenkredite von 17 Millionen Euro auf rund 3,2 Millionen senken

Hart treffe Königstein auch die Auflage, die städtischen Kassenkredite von derzeit 17 Millionen Euro in absehbarer Zeit auf rund 3,2 Millionen zu senken. Diese Kassenkredite seien quasi ein städtisches Überziehungskonto mit sehr niedrigen Zinsen, wohin beispielsweise die Fehlbeträge der städtischen Haushalte der vergangenen Jahre geflossen seien.

Wer angesichts solcher Auflagen noch die Sanierung des Kurbads für mindestens neun Millionen Euro und dessen Fortbetrieb mit einem jährlichen Defizit von etlichen hunderttausend Euro anstrebe, der beweise, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt habe, so die ALK-Fraktionsvorsitzende.

Liquiditätsplanung sowie Anpassung des Haushaltssicherungskonzepts

Zu den harten Forderungen im "Blauen Brief" gehören auch eine "Liquiditätsplanung“ im Hinblick auf die Kassenkredite sowie eine Anpassung des Haushaltssicherungskonzepts, um es mit „konkreten in Euro pro Einwohner gerechneten Konsolidierungsmaßnahmen nachvollziehbar darzustellen“ und den „Konsolidierungspfad als solchen“ erkennen zu lassen, wofür die Zeit läuft, da beides bis zum 20. April 2015 der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.

Deckungslücken beim Freibad und bei der Kinderbetreuung

Außerdem verweist der Landrat auf Deckungslücken beim Freibad und bei der Kinderbetreuung und spricht entsprechende Erhöhungen an. Eine weitere Steigerung der Eintrittspreise für das Freibad und der Gebühren für Kindergarten und Hort seien mit der ALK nicht zu machen, betonte die Fraktionsvorsitzende. Schon jetzt müssten die Besucher des Freibads mit die höchsten Eintrittspreise im gesamten Taunus zahlen. Auch bei den Elternbeiträgen für Kindergarten und Hort liege Königstein weit höher als die meisten anderen Taunusstädte.

ALK lehnt angemahnte Einführung der Grundsteuer A ab

Abgelehnt wird von der ALK auch die vom Landrat angemahnte Einführung der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen. Nach Auffassung der Stadt und der ALK würden bei den geringen vorhandenen Flächen die möglichen Steuereinnahmen durch den personellen Verwaltungsaufwand wieder aufgefressen. (13.4.2015)

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