ALK will teure Platzgestaltung stoppen

Mit einem Antrag will die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) am Donnerstag (12. Dezember 2002) im Stadtparlament noch die teure Neugestaltung des Platzes vor dem Rathaus am Burgweg aufhalten. Die ALK möchte erreichen, dass der Magistrat ein einfaches Konzept für den Platz mit drastisch reduzierten Kosten vorlegt.

Neue Vorlage des Magistrats zur Gestaltung des Platzes vor dem Rathaus (Blaue Texte von ALK eingefügt)

Die unabhängige Wählergemeinschaft lehnt die neue Vorlage des Magistrats zur Gestaltung des Platzes vor dem Rathaus ab. Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter sagte, zum einen würden bei der geplanten Gestaltung Parkmöglichkeiten durch die Errichtung eines Brunnens vernichtet. Zum anderen würde eine zusätzliche Parkreihe den Park zwischen Rathaus, Schloss und Spielplatz verkleinern.

Wichtigstes Argument sei aber die schlechte Finanzlage der Stadt. Für das kommende Jahr erwarte Königstein ein Defizit von 3,3 Millionen Euro. Auch im städtischen Haushalt für das laufende Jahr klaffe bereits ein Fehlbetrag von mehreren hunderttausend Euro. Dessen exakte Höhe werde erst zum Jahresende feststehen.

Wer angesichts dieser Zahlen 280.000 Euro für die Gestaltung des Parkplatzes vor dem Rathaus und weitere 45.000 Euro für die Aufstellung eines Brunnens samt Gestaltung des Umfelds ausgeben wolle, müsse sich fragen lassen, ob er die Zeichen der Zeit erkannt habe.

Die Rechtfertigung des Magistrats, dass dieses Geld noch aus dem Haushalt für das Jahr 2001 stammt und seinerzeit genehmigt wurde, sei zwar formell richtig, mute jedoch eher wie ein Buchhaltungstrick an.

Als Ende des Jahres 2000 der städtische Haushalt beschlossen wurde, sei die Ausgabensituatuion völlig anders gewesen. Seinerzeit habe die finanzielle Lage in Deutschland, Hessen, aber auch in Königstein noch erheblich besser ausgesehen. Schlachter betonte, das für 2001 verplante Geld müsse jetzt nicht auf Teufel komm' raus ausgegeben werde, bloß weil es vor zwei Jahren unter gänzlich anderen Voraussetzungen einmal genehmigt wurde. (18.11.2002)

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