ALK fordert bedarfsgerechte Überarbeitung der Stellplatzsatzung

Eine Überarbeitung und Aktualisierung der Königsteiner Stellplatzsatzung hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) gefordert. Aktuelle Anlässe seien die Neubauten in der Innenstadt auf dem ehemaligen Minigolfgelände und der Bau des Altenheims am Heuhohlweg, erklärte der ALK-Vorsitzende Robert Rohr.

Laut Stellplatzsatzung sind lediglich zehn Stellplätze für das neue Altenheim (Gebäude 1) im Heuhohlweg vorgesehen

So seien laut gültiger Stellplatzsatzung lediglich zehn Stellplätze für das neue Haus Raphael vorgesehen. Ob dies angesichts von Mitarbeitern und Besuchern ausreichen werde, sei äußerst zweifelhaft. Außerdem sei nach dem neuen Konzept des Heimträgers geplant, in dem Altenheim auch mobile und rüstige Senioren unterzubringen, die möglicherweise selbst noch über einen fahrbaren Untersatz verfügten.

Bei der Debatte im Bauausschuss hätten Vertreter von Stadtverwaltung und CDU erkennen lassen, dass auch sie eine Überarbeitung der Stellplatzsatzung für erforderlich hielten. Die geltende Stellplatzsatzung sei Anfang 1999 beschlossen worden, erinnerte Rohr. Seinerzeit hatte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK moniert, dass der ursprüngliche Satzungsentwurf der Verwaltung durch CDU, SPD und FDP noch verwässert worden sei. Ziel einer neuen Satzung müsse sein, so viele Parkplätze für Neubauten vorzuschreiben, wie auch tatsächlich benötigt würden, erklärte der ALK-Vorsitzende. Ansonsten würden sehenden Auges die schon vorhandenen Parkparkplatzprobleme in Königstein weiter vergrößert.

Im Hinblick auf die geplante Bebauung des Minigolfgeländes bezweifelt die ALK, ob die geplanten 221 Stellplätze auch tatsächlich ausreichen werden. Formelhaft betonten bei dieser Frage die Befürworter immer wieder, dass die geplante Zahl der Stellplätze der Königsteiner Stellplatzsatzung entspreche. Die Frage, die in diesem Zusammenhang erlaubt sein müsse sei aber, ob die Stellplatzsatzung in diesem Fall der Realität entspreche, meinte Rohr. Von den geplanten Stellplätzen sollen 200 in einer zweigeschossigen Tiefgarage und 21 oberirdisch angelegt werden.

Auf dem Minigolfgelände müssen 80 Parkplätze ersetzt werden. 141 entstehen zusätzlich. Zwei neue Märke brauchen 125. Die übrige Nutzung ca. 40. Es fehlen 24! Bei Gegenverkehr in der Adelheidstraße sogar 55!

Von der Gesamtzahl 221 müssten zunächst jene 70 Stellplätze abgezogen werden, die durch die Neubebauung auf dem Minigolfgelände wegfielen, rechnet die ALK vor. Diese seien nur Ersatz für die auf dem Gelände vorhandenen Parkplätze. Blieben also 151 zusätzliche Parkplätze, die den Verkehr der Neubauten aufnehmen müssten. Durch die von der Neubebauung verursachte geänderte Verkehrsführung mit Gegenverkehr entfielen in der oberen Klosterstraße zehn Stellplätze. Dadurch vermindere sich die Zahl der neuen Stellplätze unter dem Strich auf 141, auch wenn laut Stellplatzsatzung der Investor für die in der Klosterstraße wegfallenden Parkplätze keinen Ersatz schaffen müsse.

Normalerweise baue Aldi für seine Märkte 100 bis 120 oberirdische Parkplätze. In Königstein sollen dagegen für gleich zwei Märkte mit einer Bruttogeschossfläche von 2.500 Quadratmetern lediglich 125 Stellplätze erforderlich sein. So rechne das Verkehrsgutachten vor, auf das die Regierungsmehrheit sonst gerne Bezug nehme, so Rohr. Ob diese tatsächlich ausreichten, sei zumindest mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass auch der seitherige Aldi-Standort wieder genutzt werden könne und Parkplätze brauche. Der neue Mieter müsse keine neuen Stellplätze anlegen sondern könne auf den Bestandsschutz pochen.

Aber selbst wenn 125 Stellplätze für zwei Märkte ausreichen sollten, so blieben bei der Subtraktion von 141 Parkplätzen minus 125 gerade mal 16 zusätzliche Parkplätze. Und diese Parkplätze müssten und sollten ausreichen für die Nutzer von weiteren 1.500 Quadratmetern Bruttogeschossfläche für Wohnungen, Büros und marktähnliche Geschäfte, die der Investor außerdem plane. Je nach Nutzungsart wären hierfür aber sicherlich rund 40 neue Parkplätze notwendig (16 minus 40). Dies bedeute aber bereits ein formales Defizit bei den Parkplätzen von 24.

Man könne auch kalkulieren, dass auf dem ehemaligen Bolzplatz weitere zehn Stellplätze entfielen. Und wenn schließlich, so Rohr, doch die von den Verkehrsgutachtern favorisierte Lösung mit Gegenverkehr in der Adelheidstraße verwirklicht werde, so entfielen weitere 21 Parkplätze ersatzlos. Alles in allem steuere die Königsteiner Innenstadt durch die Neubebauung einem Parkplatz-Defizit von rund 55 entgegen. Das aber nur, wenn man auch tatsächlich glaube, dass gleich zwei Einkaufsmärkten die Zahl von Stellplätzen in einer Tiefgarage reichen werde, die sonst von Aldi knapp für einen einzelnen Markt für erforderlich gehalten werde, sagte Rohr.

Jetzt sei die letzte Gelegenheit, sehenden Auges einen Abbau der ohnehin knappen Parkplätze in der Innenstadt zu vermeiden. Es sei weder Lösung noch Hintertür, in einigen Jahren die Konrad-Adenauer-Anlage umzugraben, um dort die fehlenden Parkplätze in einer Art Tiefgarage anzulegen, betonte Rohr. Einerseits lehne die ALK ebenso wie viele Bürger eine Beeinträchtigung dieser wichtigen Grünanlage im Herzen der Stadt ab. Andererseits sei bereits heute absehbar, dass Königstein mit seinem leeren Stadtsäckel auch in einigen Jahren nicht das Geld haben werde, um teure Tiefgaragenplätze zu bauen.

Äußerst schwierig werde die Parkplatzsituation in der Innenstadt während der Bauphase, da dann die 70 Parkplätze auf dem ehemaligen Mingolfgelände fehlten und der Ersatz noch nicht geschaffen sei, erklärte der ALK-Stadtverordnete. (11.10.2005)

Nachtrag: Der ensprechende Antrag der ALK ist von der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2005 einstimmig angenommen worden.
Antragstext: "Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Stellplatzsatzung der Stadt Königstein zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen."
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