ALK zur politischen Plakatwerbung

Nach dem Ende des Bundestagswahlkampfs hat sich die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) kritisch über die Masse der in Königstein aufgestellten Plakatständer geäußert. Es sei nicht akzeptabel, dass die CDU statt der anfangs genehmigten 50 Plakatständer gleich 175 Ständer aufgestellt habe, erklärte der ALK-Stadtverordnete Andreas Colloseus. Wie vom Ordnungsamt festgestellt, zählen hierbei Doppel-Plakatständer mit Vorder- und Rückseite auch doppelt. Eine Partei wie die CDU, die sonst auf die Einhaltung von Regeln achte, müsse sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen.

Foto Nr. 123 mit 2 von 175 CDU-Plakaten

Von der Anzahl 175 könnten allenfalls sieben abgezogen werden, die auf eine CDU-Veranstaltung in Kronberg hinwiesen. Auch nachdem die Höchstgrenze für Plakate nachträglich einen Monat später auf 100 angehoben worden sei, habe die CDU weiterhin auch gegen diese neue Höchstgrenze verstoßen, weil sie ihre Ständer komplett stehen gelassen habe, sagte der Stadtverordnete. Von führenden CDU-Vertretern sei zwar die genannte Zahl bestritten worden, falls die CDU aber tatsächlich nicht wisse, wie viele Plakate sie aufgestellt habe, so werde ihr gerne eine Dokumentation mit sämtlichen Standorten übermittelt. Wenn Bürgermeister Fricke betont, das Ordnungsamt habe nur 113 Plakate festgestellt, so besagt dies nur, dass nicht gründlich genug gezählt wurde.

Unverständnis äußerte Colloseus über die Tatsache, dass Magistrat und Ordnungsamt die Überschreitung der zulässigen Oberzahl von Plakaten durch die Regierungspartei toleriert hätten. Zwar sei der Bürgermeister in Sachen Wahlplakate ein gebranntes Kind, weil er einst ein Grünen-Plakat wegen eines nackten Busens abräumen ließ, doch seien diese Fälle nicht miteinander vergleichbar. Bei der Entfernung des Grünen-Plakats habe es sich um einen zensurähnlichen Eingriff gehandelt, dagegen habe der Bürgermeister bei der CDU-Plakatflut einfach beide Augen zugedrückt.

Kritik äußerte Colloseus auch an der SPD, die laut Ordnungsamt im Gegensatz zu den anderen Parteien erst gar keinen Antrag auf Genehmigung von Plakaten gestellt sondern einfach ihre Plakate im Stadtgebiet platziert habe. Auf eine Anfrage von Robert Rohr (ALK) antwortete das Ordnungsamt am 14.9.2005:

Die Aufstellungsanträge wurden von den Parteien an folgenden Daten gestellt:

Antrag der CDU: 08.08.2005
Antrag der FDP: 02.08.2005
Antrag der Grünen: 01.08.2005
Antrag der LINKSPARTEI: 10.08.2005

Das Ordnungsamt hat festgestellt, dass auch SPD und REP mehrere Wahlplakate aufgestellt haben; im Hinblick auf den verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz haben wir die Aufhängung der Plakate jedoch geduldet und sind hiergegen nicht eingeschritten.

Colloseus bedauerte, dass manche Parteien mit ihrer Werbung inzwischen nicht einmal mehr vor den Kuranlagen Halt machten. So hätten die CDU und die Reps Plakate in der Konrad-Adenauer-Anlage angebracht. Außerdem habe die CDU einen Dreifach-Plakatständer in der kleinen Anlage vor dem Kriegerdenkmal Ecke Limburger Straße/Theresenstraße aufgestellt, kritisierte der ALK-Stadtverordnete. Dagegen habe in Falkenstein der Konsens Bestand gehabt, vor dem Kriegerdenkmal keine Plakate aufzustellen. Da sich das Ordnungsamt auf die formale Position zurückgezogen habe, dass Plakate in Kuranlagen "keine Gefahren für Sicherheit oder Ordnung" auslösten, sei wohl bei künftigen Wahlen damit zu rechnen, dass dann auch die Kuranlagen mit politischer Werbung überschwemmt würden.

Colloseus forderte die in Königstein vertretenen politischen Gruppen auf, gemeinsam mit der Stadt eine Obergrenze für die Anzahl von Plakaten im Stadtgebiet zu vereinbaren. Auch sollten Kuranlagen, Gedenkstätten und Kircheneingänge wieder werbefrei werden. Schließlich müsse auch ein verbindlicher Termin vereinbart werden, an dem vor einer Wahl die Plakatierung frühestens beginnen dürfe. Und dieser Termin müsse auch tatsächlich von den Parteien eingehalten werden, damit sich nicht eine Partei, wie in Königstein schon geschehen, durch einen eigenmächtig um mehrere Stunden vorgezogenen Plakatierungsbeginn einen ungerechtfertigten Vorteil hinsichtlich der besten Standplätze ergattern könne. (6.11.2005)

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