ALK will noch vor Weihnachten wählen lassen

Die ALK unterstützt den Vorschlag von Bürgermeister Leonhard Helm, den Termin für die Wahl des Bürgermeisters in Königstein mit dem Termin der Landratswahl zusammenzulegen.

Dies habe erhebliche Synergieeffekte, erklärte der ALK Vorsitzende Robert Rohr. In diesem Fall würden die Bürger nicht innerhalb von drei Monaten gleich zwei Mal zur Wahl gerufen und die Wahlvorstände müssten nicht zwei Mal antreten. Außerdem spare es der Stadtverwaltung Zeit und Geld, da die Wahlunterlagen gemeinsam verschickt und die Unterlagen zur Briefwahl gemeinsam ausgegeben werden könnten.

Wahltermin im Januar erschwert Wahlkampf

Weniger glücklich ist die stärkste Fraktion des Stadt­parlaments allerdings mit einem von Helm ins Auge gefassten Wahltermin im Januar 2018. Wenn berück­sichtigt werde, dass wegen einer möglichen Stichwahl der erste Termin zwei Wochen vor Monatsende stattfinden müsse, so bliebe nur der 14. Januar als Wahlsonntag. Dies bedeute aber, dass ein Wahlkampf wegen der Weihnachts­ferien und der davor liegenden Adventszeit weniger Aufmerk­samkeit bei den Bürgern finden würde. Eine solche zeitliche Kon­stellation komme erfahrungs­gemäß eher bereits bekannten Kandidaten wie Amtsinhabern zugute. Die ALK schlug deshalb vor, Bürgermeister und Landrat bereits am 3. Dezember wählen zu lassen. Eine Stichwahl, die es in Königstein bei den bisherigen vier Direktwahlen des Bürgermeisters erst einmal gegeben hatte, wäre dann am 17. Dezember.

Fristen müssen beachtet werden

Die Amtszeit des Königsteiner Bürgermeisters endet am 31. Mai 2018. Laut Hessischer Gemeindeordnung (HGO) muss die Wahl des Bürgermeisters drei bis sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Für Königstein bedeutet dies ein Zeitfenster vom Dezember 2017 bis Ende Februar 2018. Falls ein gemeinsamer Wahltermin mit dem Landrat gesucht werde, scheide allerdings der Februar aus, da die Amtszeit des amtierenden Landrats Ulrich Krebs bereits einen Monat zuvor, Ende April ablaufe. Für die Wahl des Landrats bestehe demnach ein Zeitfenster zwischen November 2017 und Januar 2018. (28.2.2017)

Kommentar senden Zur Startseite