ALK fragt nach Fällungen am Opel-Zoo

Das Königsteiner Forstamt hat Post von der unabhängigen Wählergemein­schaft ALK erhalten. In dem Brief geht es um die Fällung von zahlreichen Bäumen am Waldparkplatz des Opel-Zoos und um den Plan, die Parkflächen dort deutlich zu erweitern.

Fällung zahlreicher Bäume am Waldparkplatz Ende Februar 2015

In dem Schreiben an den stellvertretenden Forstamtsleiter Hubertus Behler-Sander erinnert die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) an den rechtsgültigen Bebauungsplan M 9 aus dem Jahr 2003, der auch die Fläche des Waldparkplatzes an der Straße zwischen Königstein und Mammolshain umfasst.

Zoo hat Bauantrag wieder zurückgezogen

Der Zoo habe vor einigen Monaten auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes beantragt, auf dem westlichen Teil der Fläche beiderseits des Fahrwegs einen fünf Meter breiten Parkstreifen vorzusehen und zusätzlich 110 neue Parkplätze zu schaffen, schreibt die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter. Diesen im Juli 2014 gestellten Antrag habe der Zoo aber inzwischen wieder zurückgezogen. Die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises hatte der ALK mitgeteilte, "eine Baugenehmigung für o.g. Bauvorhaben wird nicht erteilt".

Ziel auf andere Weise weiterverfolgt

Schlachter wies darauf hin, dass inzwischen bekannt geworden sei, dass der Zoo jetzt auf andere Weise im Einvernehmen mit dem Forst sein Ziel weiterverfolge, auf dem Waldparkplatz zusätzliche Parkplätze zu schaffen.

In ihrem Schreiben an das zuständige Forstamt will die zweitstärkste Fraktion des Königsteiner Stadtparlaments nun wissen, ob der Forst in dem Gebiet weitere Bäume fällen wolle und ob beabsichtigt ist, dort ohne Bauantrag und ohne Beteiligung der Stadt Königstein zusätzliche Parkplätze zu schaffen, obwohl für dieses Gelände ein Bebauungsplan existiert.

Nach geltendem Recht sind auf dem Waldparkplatz 150 Stellplätze zulässig

Die Fraktionsvorsitzende weist darauf hin, dass für den Waldparkplatz im Bebauungsplan 150 Parkplätze gekennzeichnet sind und es ausdrücklich in den Festsetzungen heißt: "Stellplätze sind nur auf dem Waldparkplatz gekennzeichnet". Aus dieser und einer weiteren Festsetzung ergebe sich recht klar, "dass nach geltendem Recht auf dem Waldparkplatz lediglich 150 Stellplätze zulässig sind". Es erscheine daher fragwürdig, ob sich Hessenforst und der Zoo ohne Weiteres über diesen geltenden Bebauungsplan hinwegsetzen dürften, schreibt Schlachter. (7.4.2015)

Mittlerer Bereich des Waldparkplatzes


Westlicher Bereich des Waldparkplatzes
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