ALK wartet auf Umsetzung der CDU-Vorsätze

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat sich erfreut über die guten CDU-Vorsätze zu einer besseren Zusammenarbeit mit allen politischen Gruppierungen in Königstein geäußert. Dieses Bekenntnis sei um so wichtiger, da die CDU in der ersten Sitzung des neugewählten Stadtparlaments in punkto Zusammenarbeit einen leichten Fehlstart hingelegt habe, meinte die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter. Wichtiger als Worte seien selbstverständlich aber Taten, betonte sie. Und auf entsprechende Taten der CDU warte und hoffe die ALK bislang noch.

Mit der gemeinsamen Liste zur Wahl des ehrenamtlichen Magistrats hätten die in einer Kooperation verbundenen Mehrheitsparteien CDU und FDP ohne Not gleich zu Beginn der parlamentarischen Arbeit ein klassisches Eigentor geschossen. Auch getrennte Listen der beiden Parteien hätten an der Sitzverteilung im Magistrat nichts verändert. So aber hätten CDU und FDP mit ihrer gemeinsamen Liste dokumentiert, dass sie stärker miteinander verbandelt seien, als sie nach außen darstellten. Ein solches Blockdenken sei auch zum Ausdruck gekommen, als dann sogar zur Wahl der Aufsichtsräte (u.a. Kur Gesellschaft) gemeinsame Listen von CDU und FDP aus der Tasche gezaubert wurden. So etwas habe es in den vergangenen 25 Jahren selbst zu Zeiten von fest vereinbarten Koalitionen noch nicht in Königstein gegeben, erinnerte die unabhängige Wählergemeinschaft ALK.

Offensichtlich aber hätten am 27. April zwei völlig verschiedene Stadtverordnetenversammlungen stattgefunden; anders könne die am 11. Mai veröffentlichte CDU-Presseerklärung nicht verstanden werden, meinte die ALK-Fraktionsvorsitzende. Da behaupte die CDU, die SPD habe in der ersten Stadtverordnetenversammlung „plötzlich Listenverbindungen mit der ALK aus der Tasche gezogen“. „Genau umgekehrt ist es richtig“, unterstrich Schlachter. Zunächst hätten sämtliche Fraktionen eigene Wahlvorschläge für den Magistrat eingereicht. In der vorbereitenden Ausschusssitzung eine halbe Stunde vor der Parlamentssitzung habe sich die CDU bei der Frage nach Listenverbindungen äußerst bedeckt gehalten. In der Sitzung selbst habe es dann im Anschluss an die Wahl des Stadtverordnetenvorstehers und die Vereidigung des neuen Bürgermeisters Leonhard Helm eine Sitzungsunterbrechung gegeben, in der CDU und FDP offensichtlich eine Listenverbindung vereinbart hätten. Diese Katze ließen die beiden Parteien nur auf hartnäckiges Nachfragen heraus. Erst nachdem klar war, dass es eine CDU/FDP-Liste geben würde, verlängerten ALK und SPD die Sitzungsunterbrechung und vereinbarten ihrerseits zusammen mit den Grünen ebenfalls eine gemeinsame Liste. Diese Liste, von der ALK in Anspielung auf die „Kooperation“ von CDU und FDP ironisch als „Kooperation 2“ bezeichnet, sei erst und ausschließlich als Reaktion auf die CDU/FDP-Liste entstanden. Wenn die CDU das Gegenteil behaupte, so sei dies absolut falsch und das zweite Eigentor der CDU.

Im Zusammenhang mit der Wahl zum Magistrat bewertete es die ALK als recht ungewöhnlich, dass CDU und FDP als ihre fünf Vertreter mit dem neuen 1. Stadtrat Walter Krimmel insgesamt gleich vier Falkensteiner in dieses Gremium über ihre gemeinsame Liste schickten.

Im Übrigen betonte die ALK-Fraktionsvorsitzende, dass es ein ernsthaftes Gespräch zwischen CDU und ALK über eine mögliche Zusammenarbeit gegeben habe. In diesem habe die ALK ihre Bereitschaft zu einer festen Zusammenarbeit bekundet, von einer Koalition sei aber von Seiten der CDU keine Rede gewesen. Über eine etwaige Koalition sei nur in einem Vorgespräch der beiden Vorsitzenden gesprochen worden. In diesem habe der ALK-Vorsitzende betont, dass es bei der ALK auch im Falle einer Koalition keinen Koalitionszwang geben werde. Ein solcher Koalitionszwang widerspreche nicht nur der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sondern auch den Grundsätzen der ALK. Die Gewissensfreiheit der Stadtverordneten sei für die unabhängige Wählergemeinschaft ein sehr hohes Gut. Die ALK hoffe, dass auch die Stadtverordneten der Parteien - wie in der HGO vorgesehen - nur ihrem Gewissen und dem Wohl der Stadt, nicht aber den Interessen einer Koalition, Kooperation oder Parteiführung verpflichtet seien. (16.5.2006)

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