ALK beantragt zu Stadtmitte-Klimafördermitteln Akteneinsicht

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein beantragt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Fördermitteln aus dem Bundes­pro­gramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, die in Königstein in die Umgestaltung der Stadtmitte mit Konrad-Adenauer-Anlage und Kurpark fließen sollen. Damit will die stärkste Fraktion im Stadtparlament die Transpa­renz herstellen, die bisher trotz einiger Anfragen nicht gewährt worden ist.

Bebauungsplan K82 der Konrad-Adenauer-Anlage mit neu versiegelten Flächen und TG-Zufahrt
Von den Bäumen sollen nur die fünf mit schwarzem Punkt erhalten werden.

Die Beschlüsse zum Stadtmitteumbau sind gefasst. Probebohrungen für den Bau einer Tiefgarage samt Zufahrtsschlucht in der Konrad-Adenauer-Anlage haben Ende November stattgefunden. Es sei zu befürchten, dass zur Umsetzung der Planung noch vor Ende Februar fast alle Bäume der Konrad-Adenauer-Anlage gefällt werden, so ALK-Stadtverordneter Andreas Colloseus.

Ursprünglich gutes Ziel wurde zu teurem Paket

Die früher genannte Fördersumme von knapp 5 Millionen Euro sei ein maßgeblicher Anteil zur Finanzierung des Gesamtprojekts „Umgestaltung der Stadtmitte“. Das ursprünglich gute Ziel, die Konrad-Adenauer-Anlage und den Kurpark mit einem Bewässerungssystem, Flächenentsiegelung und neuen Pflanzenarten klimaresilient zu gestalten, sei inzwischen zu einem teuren Paket geworden, das nicht geförderte Maßnahmen in Höhe zweistelliger Millionenbeträge enthalte, die ausschließlich aus der städtischen Kasse bezahlt werden müssten.

Teile des Stadtmitteumbaus wirken Klimaanpassung entgegen

Nach Ansicht der unabhängigen Wählergemeinschaft wirke der geplante Stadtmitteumbau dem Ziel der Klimaanpassung zu großen Teilen entgegen. Die Entsiegelung der jetzigen Parkplätze, würde innerhalb des Fördergebiets durch einen neuen Busbahnhof und eine Tiefgarage annähernd wieder aufgehoben. Das Fällen großgewachsener Bäume sei negativ für die CO2-Bilanz und das Kleinklima.

Reduzieren zwischenzeitliche Änderungen die Höhe der Fördermittel?

Es müsse genau hingeschaut werden, wofür das Geld ausgegeben werden soll und ob die erwarteten Fördergelder tatsächlich zur Verfügung stünden. Daher soll sich der Ausschuss zur Akteneinsicht damit befassen, welche Maßnahmen zur Förderung beantragt wurden und welche Änderungen zwischenzeitlich bei den förderfähigen Maßnahmen und der Höhe der zu erwartenden Fördergelder erfolgt seien.

Den Stadtverordneten sei bis heute verwehrt worden, die Werthaltigkeit der Förderzusage fundiert zu beurteilen. Zudem sei in der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2025 auf Anfrage der ALK mitgeteilt worden, dass sich viele Änderungen ergeben hätten.

(10.12.2025)

Nachtrag vom 18.12.2025: ALK-Fraktion setzt Akteneinsicht durch
In der Stadtverordnetenversammlung erhielt der ALK-Antrag 12 Ja- und 22 Nein-Stimmen. Weil zur Durchsetzung der Akteneinsicht eine Fraktion oder ein Viertel der Stadtverordneten genügt, kommt es nun zur Akteneinsicht durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Bürgermeisterin will aber nur Akteneinsicht bis zum Erhalt des vorläufigen Förderbescheids am 18. März 2024 zulassen. Die ALK verlangt dagegen Akteneinsicht bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am 23. Oktober 2025.

ALK-Antrag zur Akteneinsicht am 18. Dezember in der Stadtverordnetenversammlung


Rede von A. Colloseus in der Stadtverord­netenversammlung am 18. Dezember 2025
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