ALK beantragt Nachtfahrverbot für Mähroboter

Der ALK-Antrag für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern zum Schutz von nachtaktiven Wildtieren wurde in der Juni-Sitzung des Bau- und Umweltaus­schusses zurückgestellt, da die Zuständigkeiten für den Erlass einer derartigen Allgemeinverfügung in der Diskussion nicht eindeutig geklärt werden konnten.

Während der Sommerferien konnte die ALK recherchieren, dass die Untere Natur­schutzbehörde des Hochtaunuskreises eine solche Allgemeinverfügung erlassen kann.

Erneut auf der Tagesordnung

Der Antrag steht daher am 26. August in abgeänderter Form erneut auf der Tages­ordnung des Ausschusses. Mit dem Antrag wird die Verwaltung gebeten, sich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochtaunuskreises für die Einführung eines Nacht­fahrverbots für Mähroboter einzusetzen, so die ALK-Stadtverordnete Sabine Fischer.

Mähroboter verbreiten sich zur Pflege der Gärten auch in Königstein immer mehr. Besonders der nächtliche Einsatz der Mähroboter wird dabei zum Problem.

Betroffen sind vorwiegend Igel

Nachtaktive Wildtiere, die dem Mähroboter in die Quere kommen, werden oft verletzt, teilweise so schwer, dass sie qualvoll sterben. Betroffen sind vorwiegend Igel, die nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen und auf den Schutz des Stachelkleides vertrau­en. Aber auch Amphibien wie Feuersalamander und Bodenbrüter wie Rotkehlchen.

Igel und alle heimischen Amphibien sind über das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenverordnung besonders geschützt. Es ist verboten diesen besonders geschützten wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen zu entnehmen (BNatSchG § 3 Abs. 2 und § 44 Abs. 1).

Empfehlung des Deutschen Städtetages

Dem Beispiel einer Reihe von Städten und Landkreisen und einer Empfehlung des Deutschen Städtetages folgend, hat die ALK durch die stellvertretende Fraktions­vorsitzende Sabine Fischer diesen Antrag für ein Nachtfahrverbot für Mähroboter in Königstein zum Schutz der nachtaktiven, wildlebenden Tiere gestellt. Wegweisend in Hessen ist die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen, der das Nachtfahrverbot kürzlich einführte.

(25.8.2026)

Antrag der ALK zum Wertstoffhof
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