Baumschutz: "Kein freies Sägen für freie Bürger"

Die ALK hat die Abschaffung der Königsteiner Baumschutzsatzung durch die Stadtparlamentsmehrheit von CDU/SPD/FDP bedauert. Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter erklärte, Ziele der Satzung seien die Erhaltung des Stadtbildes und der Klimaschutz gewesen. Aber auch nach der Abschaffung der Satzung könne dennoch nicht jeder Bäume nach Belieben fällen, wie es ein Stadtverordneter mit dem spöttischen Zwischenruf "Freies Sägen für freie Bürger" zum Ausdruck gebracht hatte.

Nicht genehmigter Kahlschlag in Falkenstein

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) betonte, es bestehe kein Freibrief für das Abholzen. Offensichtlich habe die CDU mit ihren Erklärungen bei einigen Bürgern für Unklarheit und Verwirrung gesorgt. Und so verwundere es nicht, dass jüngst ein Firmenvertreter beim Abholzen zweier wunderschöner alter Buchen, der von einer besorgten Bürgerin zur Rede gestellt wurde, auch auf die abgeschaffte Baumschutzsatzung verwies. Inzwischen bestätigte der Magistrat, dass auf diesem ehemals städtischen Grundstück an der Hohemarkstraße in der Nähe des Falkensteiner Friedhofs Bäume ohne Genehmigung gefällt wurden.

Bekannt wurde auch, dass die Stadt Bad Soden im Jahr 1998 ihre Baumschutzsatzung abschaffte und ein Jahr später wieder einführte. Der Zustand mit der entfernteren Genehmigungsstelle beim Main-Taunus-Kreis hatte sich als nicht bürgernah herausgestellt.

Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter erinnerte an die entsprechenden Vorschriften der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Naturschutzgesetzes. Diese schützten gesunde Bäume. Auch weiterhin müsse das Abholzen von Bäumen und Sträuchern genehmigt werden. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Bußgeld. Federführend für Fällgenehmigungen sei jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Hochtaunuskreises in Bad Homburg.

Nach dem hessischen Naturschutzgesetz gilt gesunder Baum- und Strauchbestand als Lebensraum. In der Hessischen Bauordnung (HBO) verlange § 4, gesunde Bäume und Sträucher zu erhalten. Beeinträchtigungen zu erhaltender Bäume und Sträucher seien zu vermeiden. Bei Baumaßnahmen verlange § 6 die Erhaltung gesunder Bäume und Sträucher und die Schonung des Landschaftsbildes. Auch § 9 verlange die Erhaltung gesunder Bäume und Sträucher. Außerdem gelte die sogenannte DIN-Norm 18920 insbesondere zum Schutz der Vegetation im Bereich von Baustellen.

Grundeigentümer, die Bäume entfernen wollen, müssen sich jetzt an die Untere Naturschutzbehörde in Bad Homburg wenden. Schlachter erklärte, dort sei man bei Nadelhölzern recht großzügig, da diese als nicht standortgerecht angesehen würden. Bei Nadelgehölzen gebe es auch eher eine Bruchgefahr. Häufig reiche ein Anruf in Bad Homburg mit Begründung und Bekanntgabe der Adresse aus. Bei Laubbäumen sei dagegen ein Antrag erforderlich, der auch über Fax oder E-Mail gestellt werden könne. Bei Laubbäumen sei eine Begründung und teilweise auch ein Foto erforderlich. Über 30 Jahre alte Laubbäume und stadtbildprägende Bäume sollten erhalten werden. Das Problem in vielen in den sechziger Jahren entstandenen Baugebieten ist auch der Naturschutzbehörde bekannt. In diesen Gebieten seien die seinerzeit angepflanzten kleinen Bäume mittlerweile zu großen Bäumen herangewachsen, die den Charakter eines Grundstücks erheblich veränderten.

Die ALK-Fraktionsvorsitzende Dr. Hedwig Schlachter kritisierte die im September getroffene Aussage der CDU-Fraktionsvorsitzenden, dass zur Zeit "die Bürger die Genehmigung zum Fällen eines Baumes umgehen, indem er (der Baum) einfach vorher der Säge zum Opfer fällt" (bevor dieser einen bestimmten Stammumfang erreicht hat). Die ALK wende sich dagegen, der Gesamtheit der Bürger ein derartiges Verhalten zu unterstellen. Sicher gebe es solche Einzelfälle, diese dürften aber nicht auf diese Weise verallgemeinert werden. Weiter sagte Schlachter, mit der Abschaffung der Königsteiner Baumschutzsatzung habe die Parlamentsmehrheit die Problematik und die Arbeit nach Bad Homburg verschoben. Dort bemühe man sich zwar, die Angelegenheit möglichst zu vereinfachen. Dennoch sei die Prozedur noch etwas weniger bürgernah als bisher.

Die ALK forderte den Magistrat der Stadt dringend auf, Maßnahmen zum Schutz erhaltenswerter Bäume im Stadtgebiet zu ergreifen und auch die Bevölkerung entsprechend zu informieren. (23.10.2000)

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