ALK: Früher Entscheid ist einzige Chance der CDU für Rodelberg-Verkauf

"Der frühe Termin für den Bürgerentscheid Rodelberg am 28. März ist die einzige Chance der CDU/FDP-Mehrheit, den Verkauf eines 700 qm großen Teilstücks des Schneidhainer Rodelbergs doch noch durchziehenzukönnen." Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende ALK-Fraktionsvorsitzende Günther Ostermann die Absage der Mehrheit an eine Verbindung mit dem zwei Monate später gelegenen Termin der Europa-Wahl am 13. Juni.

Ostermann äußerte die Überzeugung, dass beim Bürgerentscheid eine sehr deutliche Mehrheit gegen den Verkauf des Grundstücks heraus kommen werde. Es gebe nicht viele Bürger, die den Verkauf wollten. Das einzige, was eine Niederlage der Rodelberg-Freunde bringen könnte, sei eine zu niedrige Wahlbeteiligung: Falls der Bürgerentscheid zwar die Mehrheit der gültigen Stimmen bekomme, diese Ja-Stimmen aber weniger als 25 Prozent der Gesamtheit der Königsteiner Wahlberechtigten ausmachten, dann wäre das vorgeschriebene Quorum nicht erreicht - der Bürgerentscheid wäre trotz eindeutiger Mehrheit gescheitert. Am Tag der Europawahl aber, so Ostermann, wären mehr Bürger zu den Wahlurnen geströmt. Die Verbindung von Europawahl und Bürgerentscheid hätte sich nach Meinung der ALK positiv auf die Wahlbeteiligung für beide Abstimmungen ausgewirkt. Denn die Europawahl sei durch niedrige Wahlbeteiligung gekennzeichnet. Die Rodelberg-Freunde hätten somit auch zu einer höheren Wahlbeteiligung für Europa beigetragen. Es sei anstrebenswert, dass sich möglichst viele Bürger an den demokratischen Entscheidungsprozessen beteiligen.

Auch der Bund der Steuerzahler hatte empfohlen, die Chance der Europawahl zu nutzen und am selben Tage den Bürgerentscheid durchzuführen. Von den Fristen hätte dies absolut im Limit gelegen: Nach dem Gesetz muss der Bürgerentscheid innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung des Stadtparlaments vom 5. Februar durchgeführt werden. Der Europa-Wahltag hätte damit immer noch zwei Monate vor Ablauf dieser Frist gelegen, sagte Ostermann. Nach all den Jahren, in denen der Verkauf eines Teilstücks des Rodelbergs diskutiert wurde, wäre es auf diese zwei Monate auch nicht mehr darauf angekommen.

Ostermann bezweifelte die Erwartung der Königsteiner CDU, dass sie nach der Entscheidung am 28. März wieder zum politischen Tagesgeschäft übergehen könne. Der Rodelberg habe für viele Menschen in dieser Stadt eine derart hohe Bedeutung, dass sie – unabhängig vom Ausgang - sicher nicht so einfach zur Tagesordnung übergehen könnten wie Politiker.

Ostermann warf der CDU eine Strategie der Verunsicherung vor. Zunächst habe sie von einer Verfristung des Bürgerbegehrens gesprochen. Dies habe sich aber inzwischen als haltlos heraus gestellt. Es sei absolut unverständlich, wie der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Schmidt-Fischer noch immer in diesem Zusammenhang erhebliche Zweifel äußern könne. Zur Verunsicherung gehöre auch die Behauptung, zwei Stadtverordnete der Opposition wären in Sachen Rodelberg befangen und dürften deshalb nicht mitstimmen. Der stellvertretende ALK-Fraktionsvorsitzende betonte, die beiden Stadtverordneten hätten von einer teilweisen Bebauung des Rodelbergs weder Vor- noch Nachteile. Deshalb sei auch das Pairing-Angebot der CDU zu diesem Punkt nicht sinnvoll gewesen. Ein solches Pairing sei eher für Fälle schwerer Krankheit angebracht. Warum aber, so fragte Ostermann, sollen vier Stadtverordnete bei dem wichtigen Punkt Rodelberg ohne Not das Stadtparlament verlassen? Stadtverordnete hätten schließlich auch die Pflicht, an den Sitzungen des Stadtparlaments mitzuwirken. Dafür seien sie von den Bürgern gewählt worden. Vollends kurios sei es dann im Stadtparlament geworden, als die CDU-Fraktionsvorsitzende Metz beantragte, die Befangenheit der beiden Oppositions-Stadtverordneten festzustellen. Bei der Abstimmung hob sich aber für diesen CDU-Antrag keine einzige Hand. Im Umkehrschluss heiße dies doch, dass nicht einmal die Stadtverordneten von CDU und FDP von der Befangenheit der beiden Stadtverordneten überzeugt waren. Warum also hätten dann die beiden Oppositions-Stadtverordneten wegen einer nicht bestehenden Befangenheit den Saal verlassen sollen?

Als bewusstes Missverstehen bezeichnete Ostermann die Attacke des CDU-Politikers Schmidt-Fischer gegen der ALK-Vorsitzenden Robert Rohr. Schmidt-Fischer sage zwar nicht viel im Parlament, aber wenn er eine Pressemitteilung schreibe, dann reibe er sich mit Vorliebe an dem ALK-Vorsitzenden. Wer dessen Vorschlag an die Adresse der Mehrheit, ein deutliches Ergebnis des Bürgerentscheids auch ohne Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten zu respektieren, mit starken Worten wie „Rechtsbeugung“ kommentiere, der zeige, dass er das Maß der Dinge verloren habe. Rohr hatte daran erinnert, wie hoch das vorgeschriebene Quorum für einen Bürgerentscheid ist. Wenn das selbe Quorum auch für die Wahl der Bürgermeister gelten würde, so hätte seinerzeit Bürgermeister Fricke den 1. Anlauf in Königstein nicht geschafft, weil sein Ergebnis knapp unter 25 Prozent der Wahlberechtigten lag. Diese Ungleichheit sei vom Gesetzgeber gewollt. Die politische Mehrheit sei aber nicht gezwungen, das Rodelberg-Teilstück zu verkaufen, wenn beispielsweise beim Bürgerentscheid am 28. März 95 Prozent der Wähler gegen den Verkauf stimmen, aber deren Stimmenzahl im Hinblick auf die Gesamtzahl der Wahlberechtigten nur 24 Prozent ausmache. (17.2.2004)

Kommentar senden Zur Startseite