ALK: Naturschutzgebiet ausweisen

Wiesenfläche "Untere Ödung"
Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) setzt sich dafür ein, sämtliche vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgeschlagenen Flächen im Rahmen der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) zu akzeptieren. Der Schutz dieser Gebiete soll der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen dienen. Für solche ausgewiesenen FFH-Gebieten herrscht nach den Richtlinien der Europäischen Union ein "Verschlechterungsverbot". Das heißt, um künftige Verschlechterungen zu vermeiden, müssen im Wirkungsbereich dieser Gebiete Verträglichkeitsprüfungen vorgenommen werden, wenn Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Streitpunkt ist die Wiesenfläche "Untere Ödung", die den seit 1977 als Naturschutzgebiet ausgewiesenen "Schmittröder Wiesen" gegenüber dem Eselsheck angeschlossen werden soll. Als Besonderheiten des gesamten Areals verweist das Regierungspräsidium auf artenreiche Borstgraswiesen und wertvolle Wollgrasvorkommen. Dort haben Bechsteinfledermäuse ihr Sommerquartier und die Fledermausart "Großes Mausohr" ihr Winterquartier.

"Untere Ödung": Blumen im Juni

Hintergrund des Streits ist die seit Jahrzehnten geplante Westumgehung Königstein im Zuge der Bundesstraße B 8, die in der Nähe des Naturfreundehauses vorbeiführen und möglicherweise in der Nähe des Eselshecks an die bestehende B 8 mit aufwendigem Flächenverbrauch angebunden würde. Denn eine möglicherweise vierspurige Bundesstraße mit Anbindungsohren an eine bestehende Straße wird in dieser Gegend schützenswerten Lebensraum von Pflanzen und Tieren erheblich beeinträchtigen. Der Magistrat will die vorgesehene Wiesenfläche aus der Planung herausnehmen, "da dieser Schutzgebietsausweisung die Planung der B 8-Trasse entgegensteht". Offensichtlich befürchtet der Magistrat, dass bei einem besonderen Schutz des genannten Gebiets nicht nur Fledermäuse sondern auch die Europäische Union den Straßenplanern Schwierigkeiten bereiten könnten.

Die Wählergemeinschaft ALK erinnerte daran, dass im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens zur B 8 ohnehin eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die gesamte Strecke erstellt würde. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, warum sich der Magistrat ausgerechnet durch die Herausnahme einer Wiese aus dem FFH-Verfahren verbesserte Chancen für eine neue B 8 erhoffe. (18.4.2000)

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