Maßlose Grundsteuererhöhung unbedingt vermeiden

Die von Bürgermeister Leonhard Helm angekündigte Erhöhung der Grund­steuer B kommt für die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein nicht überraschend. Bereits in den letzten Jahren habe der Rathauschef versucht, diese Steuer anzuheben, so ALK-Fraktionsvorsitzende Runa Hammerschmitt.

Allerdings sei er an der Mehrheit des Parlaments gescheitert und dies hoffe die ALK auch für dieses Jahr. Zwar habe man beginnend für 2022 unter der Zusicherung einer stabilen Haushaltslage diverse Entlastungen beschlossen, unter anderem bei den Straßenbeiträgen, aber dies sei eine sukzessive Abschmelzung, die bei weitem keine derartige Erhöhung rechtfertige.

Haushaltsentwurf genau prüfen

Bisher habe außer den Magistratsmitgliedern noch kein anderer Mandatsträger genaue Kenntnis des Haushaltsentwurfs für 2023. Wir werden diesen sehr genau prüfen und dort den Rotstift ansetzen, wo kein wirklicher Bedarf bestehe, so Hammerschmitt. Das betreffe auch den Stellenplan.

Bereits im letzten Haushalt habe die Verwaltung Stellenbegehrlichkeiten aufgestellt, die zum Teil gegen die Stimmen der ALK erfüllt worden seien. Sicherlich herrsche in bestimmten Bereichen Mitarbeitermangel, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, aber an anderen Stellen müsse kritisch hinterfragt werden, ob mehr Personal auch ein Mehr an Leistung für die Bürger bringe.

Wenn die Stadt sich bei großen Bauvorhaben finanziell überhoben habe, wäre das bedauerlich und dann müssten alle KönigsteinerInnen diese bittere Suppe auslöffeln, denn begonnene Baumaßnahmen könne man schlecht stoppen. Überbordende Baukosten allein auf die gestiegenen Preise bei Baumaterialien und Liefer- sowie Ausführungsengpässe zurückzuführen, könne nicht allein der Grund sein. Auch hier werde die Aktionsgemeinschaft sehr genau nachhaken und entsprechende Nachweise einfordern.

Zusätzliche Einnahmequellen generieren

Zu drohen, dass Königstein sich ohne die Steuererhöhung bestimmte Dinge nicht mehr leisten könne, sei wenig zielführend. Sparen sei eine kluge Devise, allerdings sei es auch wichtig, zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Hier habe man in den letzten Jahren Chancen versäumt, insbesondere bei der Ansiedlung von weißem Gewerbe. Dort, wo jetzt teurer Wohnraum entstehe, hätte gleichermaßen Platz für Gewerbe geschaffen werden können und damit eine dauerhafte, ertragreiche Steuerquelle.

Letztlich sei die Entscheidung für oder gegen den Erhalt kommunaler Einrichtungen und die Festlegung von Prioritäten das Ergebnis politischer Abwägungen und hier werde die ALK auf konstruktive Debatten während der Haushaltsberatungen hinwirken.

(10.5.2022)

Nachtrag vom 14.7.2022: Mehrheit für ALK-Antrag gegen Grundsteuererhöhung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Haushaltsantrag A6 der ALK, die Grundsteuer B nicht zu erhöhen, mit 7 Ja, 3 Nein und 1 Enthaltung zugestimmt.

Nachtrag vom 21.7.2022: Grundsteuer B bleibt 2023 bei 540 v.H.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit gleichblei­bendem Satz für die Grundsteuer B von 540 v.H., wie eine Woche zuvor im HFA abgestimmt, mit 28 Ja, 5 Nein und 1 Enthaltung. Ein CDU-Antrag, die Grundsteuer B auf 700 v.H. zu erhöhen, ist zuvor mit 12 Ja, 18 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt worden. Damit ist die vom Bürgermeister geplante Erhöhung auf 850 v.H. vom Tisch.

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