ALK: Erhöhung der KiTa-Gebühren aufschieben

Am 1. Januar 2015 steigen die Gebühren für einen Ganztagsplatz im städtischen Kindergarten Eppsteiner Straße von derzeit 227 auf 250 Euro. Dies sieht Paragraph 2.2 der im November 2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Gebührenordnung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus" vor. Für einen Ganztagsplatz im Kinderhort müssen dann 211 statt derzeit 191 Euro bezahlt werden.

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat jetzt einen Antrag für die nächste Sitzung des Stadtparlaments am 17. Juli eingebracht mit dem Ziel, diese erneute starke Erhöhung aufzuschieben. Nachdem die Gebühren bereits zum 1. August 2013 deutlich erhöht worden waren, solle diese zweite Steigerung der Gebühren innerhalb von nur eineinhalb Jahren erst in Kraft treten, nachdem der Neubau des städtischen Kindergartens fertiggestellt und bezogen sei, erklärte die ALK-Stadtverordnete Nadja Majchrzak. Dies hätten im November 2012 bei der Beratung der Gebührenerhöhung in den städtischen Gremien die Vertreter mehrerer Fraktionen gefordert. Nun sei aber absehbar, dass die Gebührenerhöhung wesentlich schneller komme als der neue Kindergarten, sagte die Stadtverordnete.

Majchrzak erinnerte daran, dass bei den Beratungen vor zweieinhalb Jahren viele Stadtverordnete davon ausgegangen seien, dass der seit 2010 geplante Neubau in der Eppsteiner Straße bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Gebührenerhöhung fertig sein werde. Eine Erhöhung der Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten auf dann 40 Prozent sei allenfalls mit einem Neubau zu rechtfertigen, unterstrich die Vertreterin der zweitstärksten Fraktion im Königsteiner Stadtparlament.

Inzwischen sei aber der Presse zu entnehmen gewesen, dass mit der Fertigstellung des Kindergarten-Neubaus frühestens im Sommer 2016 zu rechnen sei. Da aufgrund der Neubauplanung keine Investitionen in den Altbau „Eppsteiner Straße“ mehr getätigt würden, verschlechtere sich dessen Zustand weiter. Eine weitere Erhöhung der Benutzungsgebühren sollte deshalb nicht vor dem Bezug des neuen Kindergartens vorgenommen werden, forderte Majchrzak. Sie appellierte an die anderen Fraktionen, die zweite Stufe der Gebührenerhöhung auch formal an den Bezug des neuen Kindergartens zu koppeln und deren Inkrafttreten entsprechend aufzuschieben. Denn diese von vielen Stadtverordneten gewollte Bedingung sei nicht in der Satzung verankert worden, dort stehe lediglich, dass zum 1. Januar 2015 die Gebühren steigen - ohne Wenn und Aber. (25.06.2014)

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