Als äußerst merkwürdig hat die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) das Vorgehen des Immobilienunternehmens 
Ten Brinke bewertet, das in Schneidhain den bestehenden Spiel- und Sportplatz samt Rollschuhbahn bebauen möchte. So soll das 
Unternehmen einem Schneidhainer Bürger mitgeteilt haben, wie hoch die geplanten Einzel-, Doppel und Mehrfamilienhäuser 
werden sollen.
 
 Bebauungsplan S 12 "B 455/Wiesbadener Straße" (Geschossflächenzahl 0,8 bis 1,2)
                  
Nach Bebauungsplan dürfen die geplanten Gebäude bis zu 11,20 Meter hoch werden
 
 | 
Und da diese Gebäude nun nicht ganz so hoch werden sollen wie nach Bebauungsplan zulässig, seien Ortsvorsteher Bach und 
jener Bürger kurz vor der Bürgermeisterwahl (u.a. bei der Vorstellung der Bürgermeister-Kandidaten am 9. Januar 2012) an die 
Öffentlichkeit getreten und hätten niedrigere Firsthöhen der geplanten Gebäude genannt, als bislang publiziert.
Versuchte Beeinflussung der Bürgermeisterwahl
Bach und der Vertreter einer Interessengruppe hätten sich bei ihrem offensichtlichen Versuch, den Ausgang der 
Bürgermeisterwahl zu beeinflussen, zu willfährigen PR-Leuten der Baufirma und deren Interessen gemacht, erklärte 
ALK-Ortsbeiratsmitglied Angelika Colloseus.
Unzutreffender „Faktencheck“ der Interessengruppe
Zwar rede die Interessengruppe von einem „Faktencheck“, doch würden diese Verlautbarungen den hochtrabenden Namen nicht 
verdienen. Fakt sei nämlich nach wie vor, dass die auf dem derzeitigen Sport- und Spielplatzgelände geplanten Gebäude bis zu 
11,20 Meter hoch werden dürfen, da dies im Bebauungsplan eindeutig steht. Im Stadtparlament hatten ALK und Grüne vergebens 
beantragt, die höchstzulässige Firsthöhe von 11,20 herabzusetzen, dies war aber von der Parlamentsmehrheit zurückgewiesen 
worden, erinnerte Colloseus. Wichtig sei auch die Angabe, von welchem Punkt aus die Höhe gemessen werde und ob das Gelände, 
auf dem das jeweilige Haus errichtet werden solle, aufgeschüttet sei.
Festsetzungen des Bebauungsplans zählen
Fakt sei auch, dass ein Bauherr selbstverständlich freiwillig unter der laut Bebauungsplan zulässigen baulichen Ausnutzung
bleiben dürfe, das sei dessen Sache, erläuterte die Ortsbeirätin. Es sei einem Bauherrn auch nicht verboten, aus Gründen der 
Public Relations niedrigere Ausnutzungsziffern verbreiten zu lassen, um dadurch eine höhere Akzeptanz bei derzeit kritischen 
Bürgern zu erreichen. Fakt sei aber auch, dass ein Bauinteressent an solche Aussagen in keiner Weise gebunden sei und zu 
einem späteren Zeitpunkt neue Bauanträge mit ganz anderen Gebäudehöhen einreichen dürfe. Diese müssten dann genehmigt werden, 
wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Fakt sei auch die von etlichen Erfahrungen in Königstein belegte 
Tatsache, dass Bauherren auch nachträglich zum genehmigten Bauantrag weitere Veränderungen der geplanten Bauwerke beantragen 
könnten. Dies sei beispielsweise bei einem Großprojekt in Mammolshain häufig geschehen.
 
Mangelnde Informationspolitik des Ortsvorstehers
Zudem beklagte die ALK die mangelnde Informationspolitik des Ortsvorstehers. Der CDU-Politiker habe nach Erhalt der 
Informationen über die vermeintlich neuen Gebäudehöhen nicht seine gewählten Kollegen im Ortsbeirat informiert. Bach habe 
seine Kollegen bis heute nicht informiert, die Ortsbeiratsmitglieder hätten die neuen Zahlen von Ten Brinke der Presse 
entnehmen müssen, bedauerte Colloseus. Eine für den 16. Januar 2012 terminierte Sitzung des Ortsbeirats wurde vom 
Ortsvorsteher abgesagt, weil kein Beratungsbedarf bestand. Nach eigenen Aussagen und laut der Mitteilung des Schneidhainer 
Privatmanns während der Sitzung des Ortsbeirats am 5. März 2012 habe Bach die Information über die neuen Höhenangaben von dem 
Privatmann am 9. Januar 2012 am späten Nachmittag erst eine Stunde vor der Bürgermeister-Debatte erhalten. Die Absage der
Ortsbeiratssitzung sei aber bereits früher an diesem Tag erfolgt.
 
ALK-Antrag kritisiert Verhalten des Ortsvorstehers
Für die Sitzung des Ortsbeirats am 5. März 2012 hatte die unabhängige Wählergemeinschaft einen Antrag vorgelegt, in dem 
das Verhalten des Ortsvorstehers kritisiert werden sollte. Zudem sollte der Magistrat, dessen Hilfsorgan laut Hessischer 
Gemeindeordnung der Ortsbeirat ist, den Schneidhainer Ortsvorsteher auf seine Pflichten hinweisen. Der Ortsbeirat hat diesen 
Antrag am 5. März mit sechs gegen drei Stimmen zurückgewiesen.
Zerstörung des einzigartigen Ensembles
Die unabhängige Wählergemeinschaft ALK lehnt eine Zerstörung des einzigartigen Ensembles aus Sportplatz, Spielplatz, 
Rollschuhbahn in unmittelbarer Nähe von Grundschule, Heinrich-Dorn-Halle und Kindergarten ab. Nach Auffassung der ALK gehen 
bei einer Verlegung von Spielplatz und Rollschuhbahn vor die Heinrich-Dorn-Halle unter dem Strich Spielflächen für Kinder 
verloren. Auch die bisherige Rasenfläche vor der Halle stehe dann für freies Spiel nicht mehr zur Verfügung. Weiter hält die 
ALK die von der Firma Ten Brinke geplante Bebauung für unverträglich für Schneidhain. Dort werde das intensivst ausgenutzte 
Baugebiet in ganz Königstein entstehen, erklärte Angelika Colloseus.
Intensivst ausgenutztes Baugebiet in ganz Königstein
Selbst falls die Baufirma die derzeit möglichen Höhen nicht ausnutze, würden hohe und teilweise die in der Nachbarschaft 
bestehenden Häuser überragende Gebäude entstehen. Grundstücksgrößen von 300 Quadratmetern würden zu einer erheblichen 
Verdichtung führen. Das ALK-Ortsbeiratsmitglied erinnerte daran, dass diese im Bebauungsplan angegebene Mindestgröße für 
Grundstücke lediglich eine Begrenzung nach unten sei, die Baufirma könne selbstverständlich auch größere Grundstücke und 
eine verträgliche Ausnutzung planen. Dies würde auch eher ein familiengerechtes Wohnen ermöglichen, da die Zimmer größer und 
nicht über zu viele Stockwerke verteilt wären.
Bürgerbefragung in Schneidhain unverzichtbar
Das gemessen an der Wahlbeteiligung schwache Ergebnis der Bürgermeisterwahl kann nach Auffassung der ALK keineswegs als 
Votum für die Bauabsichten in Schneidhain gedeutet werden. Bei einer Bürgermeisterwahl gehe es um die angenommene allgemeine 
Eignung und Bekanntheit eines Kandidaten, der die nächsten sechs Jahre das Amt ausüben soll. Grundsätzlich könne ein 
Wahlergebnis nur schwerlich eine bestimmte Aussage zu einem Einzelaspekt wie Schneidhain oder Kurbad liefern. Niemand könne 
aber selbsterwählte Polit-Astrologen daran hindern, aus einem Wahlergebnis das herauszudeuten, was ihnen passe. Daher ist 
nach Auffassung der ALK eine gesonderte Bürgerbefragung in Schneidhain zur geplanten Bebauung unverzichtbar. 
(28.2.2012 · 7.3.2012)