Weitsicht fehlt bei neuer Königsteiner Stellplatzsatzung

In der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2025 wurde die neue Stellplatzsatzung der Stadt Königstein im Taunus ohne die Stimmen der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) beschlossen.
Ein Grund: Für die Schaffung von Sozialwohnungen müssen Bauherren weniger Stellplätze zur Verfügung stellen.

Baustelle des "Sozialen Wohnprojekts Am Kaltenborn 8" im Jahr 2022

Der ALK ist es wichtig, günstigen Wohnraum zu schaffen. Sie sieht diese Aufgabe vor allem bei der Stadt. Natürlich freue sich die unabhängige Wählergemeinschaft, wenn gemeinnützige Gesellschaften oder privatwirtschaftliche Unternehmen in Königstein günstigen Wohnraum schaffen wollen, so ALK-Fraktionsvorsitzende Nadja Majchrzak, man müsse hier allerdings differenzieren.

Nach Ende der Sozialbindung fehlen Parkplätze

Die Sozialbindung geförderter Wohnungen ende oft schon nach 25 Jahren. Häufig werden diese Wohnungen danach teuer verkauft oder vermietet. Die zuvor reduzierten Parkmöglichkeiten fehlten dann. Privatwirtschaftliche Gesellschaften planen lange im Voraus und investieren in die Zukunft. Dagegen sei nichts einzuwenden, doch es sei nicht die Aufgabe der Stadt, deren Eigeninteressen zu fördern.

Dass die Stadt neuen günstigen Wohnraum benötige, liege vor allem daran, dass seit 1996 von den ehemals 203 sozial geförderten Wohnungen nur noch cirka ein Viertel sozial gebunden seien. Nun stehe man vor dem Problem, dass es an solchen Wohnungen fehle.

Solange der lukrative Verkauf oder höhere Mieten nach Ablauf der Sozialbindung nicht zu verhindern seien, so sollte mit Blick auf die Zukunft zumindest die Stellplatzsatzung zwischen städtisch/gemeinnützig und privatwirtschaftlich geschaffenem Sozial­wohn­raum unterscheiden. Dass dieser Blick auch bei den Königsteiner Sozialdemokraten fehlte, war dann doch überraschend, so Majchrzak.

(10.12.2025)

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