ALK: Erleichterung über reduzierte Sonnenhofpläne wurde enttäuscht

Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) hat der Renovierung des Sonnenhofs und der Taunusklinik hohes Lob gezollt. Mit viel Fingerspitzengefühl habe der Investor historische Bauwerke in Einklang mit Ansprüchen an modernes Wohnen gebracht, erklärte die ALK-Fraktionsvorsitzende
Dr. Hedwig Schlachter.

Villa Rothschild

Mit dem Wissen um diesen bewiesenen Umgang mit historischer Bausubstanz in Königstein und Falkenstein sei die unabhängige Wählergemeinschaft optimistisch, dass Erbpachtnehmer Bernhard Broermann auch mit dem denkmalgeschützten Park des Sonnenhofs und dem gesamten Ensemble behutsam umgehen werde.

Die ALK äußerte sich erleichtert im Hinblick auf die im Bauausschuss in der vergangenen Woche vorgestellten neuen Pläne für ein Hotel an der Villa Rothschild. Broermann habe angekündigt, dass ein Hotel, wenn es überhaupt gebaut werde, die Höhe der Villa Rothschild von 15 Metern nicht übersteigen werde. Damit würden negative Auswirkungen auf das Stadtbild vermieden, sagte Schlachter. Die historische Villa, der Park und ein neues Hotel könnten bei dieser Höhenbegrenzung durch gute Architektur in Einklang gebracht werden.

Die ALK laufe nach dieser Ankündigung des Erbpachtpartners mit ihrem Antrag wohl offene Türen im Stadtparlament am Donnerstag ein, dass die Höhe eines neuen Hotels die Villa Rothschild nicht überragen dürfe. Im Bauausschuss war dieser Antrag noch mit 6:7 Stimmen gescheitert. Ziel des ALK-Antrags sei, die im Entwurf des Bebauungsplans Sonnenhof vorgesehene Höhenbegrenzung von 24 Metern zu reduzieren. Wenn beide Seiten eine geringere Höhe anstrebten, spreche eigentlich nichts dagegen, dies auch in den Bebauungsplan zu schreiben, meinte die ALK-Fraktionsvorsitzende. (11.3.2008)

Nachtrag vom 14.3.2008: Entgegen der Erwartung der ALK kam es in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung nicht zu der erhofften Reduzierung der Bauhöhe. Bürgermeister Helm legte einen eigenen Antrag der Verwaltung vor, nach dem die Bauhöhe auf 21 Meter begrenzt werden soll.

Der ALK-Antrag die Höhe auf 15 Meter zu begrenzen, ist mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP abgelehnt worden. Dem unzureichenden Antrag der Verwaltung stimmte dennoch auch die ALK zu, um wenigstens die geringe Höhenreduzierung zu erreichen. Den Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan als Ganzes lehnte die ALK dann aber ab.

Das Abstimmungsergebnis war 19 Ja-Stimmen von CDU und FDP gegen 17 Nein-Stimmen von ALK, SPD und Grünen. Die Stadt hat damit die Möglichkeit für eine Bausünde eröffnet. Es liegt jetzt allein in den Händen des Investors, ob eine stadtbildverträgliche Bebauung erfolgt oder nicht.

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