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Parteien-Kehrtwende zu Halloween

Alle Bürgermeisterkandidaten hatten sich auf den Podiumsdiskussionen im Januar gegen eine Halloween-Veranstaltung auf der Königsteiner Burg ausge­sprochen, wie zuvor die SPD in einer Pressemitteilung. In der Stadtverordneten­versammlung am
21. März 2024 machten CDU, FDP und SPD eine Kehrt­wende und unterstützten nun das Vorhaben beziehungsweise einen entsprechenden Antrag der Grünen, für ein Jahr die Veranstaltung zuzulassen.

Bisher familienfreundliches Halloween auf der Burg Königstein

Nadja Majchrzak (ALK), Beatrice Schenk-Motzko (CDU), Ascan Iredi (FDP) und Kai Wachs (unabhängig) waren sich einig, dass eine Halloween-Veranstaltung auf der Königsteiner Burg für die Stadt und ihr Wahrzeichen unter anderem zu einer infrastrukturellen Belastung führen werde.

Der Sinneswandel der Parteien nach wenigen Wochen wirft Fragen auf, insbesondere im Licht der Erkenntnis, dass Bürgermeister Leonard Helm (CDU) und der Erste Stadtrat Jörg Pöschl (CDU) eigenmächtig einen Vorvertrag unterzeichnet hatten, ohne vorher die Zustimmung der städtischen Gremien einzuholen, konstatiert Julius Zyweck, Stadtverordneter der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK).

Angst vor Schadensersatzforderungen

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Stadt hat nun bestätigt, dass es sich hierbei um eine gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) „wichtige Angelegenheit“ handele, die nur die Stadtverordnetenversammlung hätte beschließen dürfen. Diese Fehlentscheidung von Bürgermeister und Erstem Stadtrat habe nun dazu geführt, dass der Veranstalter bei einer Vertragsauflösung Schadensersatzforderungen gegen die Stadt geltend machen könnte. Die Rede ist von einer mittleren fünfstelligen Summe. Laut Rechtsgutachten sei es schwierig, den Vertrag einseitig aufzulösen. Der Veranstalter habe ein Recht darauf, dass ein Hauptvertrag geschlossen werde.

Zahlreiche ungeklärte Faktoren

Einzig die ALK sei ihrer Linie treu geblieben und lehne eine derartige Veranstaltung weiterhin ab, denn weder die Belastung der sanierungsbedürftigen Burg und die Gefährdung der dort überwinternden Fledermäuse noch der Zubringerverkehr der Besucher aus aller Welt, mit denen der Veranstalter werbe, seien zufriedenstellend gelöst. Auch fehle ein Votum der Unteren Naturschutzbehörde. Auf Anfrage der ALK erklärte der Erste Stadtrat, dass dies in den Aufgabenbereich des Veranstalters gehöre.

Ob der Veranstalter einen Anspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrages habe und Schadensersatzansprüche stellen könne, sei zwar aus Sicht der Verwaltung möglich, andere hierzu befragte Juristen erklärten jedoch, dass dies nicht eindeutig sei. Der Vorvertrag enthalte viele ungeregelte Punkte, unter anderem enthalte er keinerlei Zahlen, beispielsweise zum Honorar für die Stadt. Der Veranstalter seinerseits spreche von 50.000 Euro Honorar im Jahr für die Stadt. Es sei merkwürdig, dass er als einer der Vertragspartner Summen in den Raum stelle, über die noch keine schriftliche Einigung vorliege, so Zyweck.

Es bestehe immer noch die Möglichkeit, dass man sich im Hauptvertrag nicht auf Beträge einigen könne. Wenn es dann nicht zum Vertragsabschluss komme, könne der Veranstalter auch keine Schadensersatzansprüche stellen. Natürlich stehe es ihm dann frei zu klagen, doch müsse er den Schaden nachweisen. Zudem handele er auf eigenes Risiko, wenn er ohne Hauptvertrag Kosten generiere.

Hauptvertrag soll Königsteins Interessen Vorrang geben

Aus Sicht der ALK stelle das Mehrheitsvotum der vier Fraktionen dem Veranstalter den Abschluss eines Hauptvertrages in Aussicht, während laut Rechtsgutachten nur das Recht darauf bestehe, einen Hauptvertrag zu fordern. Aufgabe der Mandatsträger sei es jedoch, die Interessen der Stadt in der Vertragsgestaltung umfassend zu fixieren und nicht, dem Veranstalter entgegen zu kommen. Es bleibe also abzuwarten, so Zyweck, wie der Hauptvertrag ausgestaltet werde.

Immerhin habe die ALK mit einem Ergänzungsantrag erreicht, dass der Hauptvertrag von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden muss.


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